Der Newsletter seziert die neue Anti-Suit Injunction (ASI), die mit dem 20. EU-Sanktionspaket gegen Russland in Art. 11ca der Russland‑Sanktionsverordnung eingeführt wurde. Sie soll EU‑Unternehmen schützen, wenn russische Partner trotz vereinbarter Gerichtsstands- oder Schiedsklauseln vor russische Gerichte ziehen – möglich gemacht durch Art. 248.1/248.2 des russischen Arbitration Procedure Code, die solche Klauseln in sanktionsbezogenen Fällen aushebeln. Die ASI richtet sich nicht an das ausländische Gericht, sondern verbietet der prozessführenden Partei per gerichtlicher Anordnung, das Verfahren einzuleiten oder fortzuführen. Missachtung wird mit finanziellen Sanktionen zugunsten der gegnerischen EU‑Partei bestraft.
Der Autor hebt hervor, dass die ASI dem europäischen Zivilverfahrensrecht lange als systemwidrig galt: In den EuGH‑Urteilen Turner v Grovit und West Tankers wurde sie als Ausdruck von Misstrauen im Binnenjustizraum abgelehnt. Art. 11ca operiert jedoch außerhalb dieses Vertrauensraums und ist eine „gezielte außenpolitische Ausnahme: Wo gegenseitiges Vertrauen nicht vorausgesetzt werden kann, setzt das Unionsrecht auf kontrolliertes Misstrauen.“ Gerade darin liegen zwei Konstruktionsschwächen.
Erstens die Vollstreckung: Die finanziellen Sanktionen entfalten nur Druck, wenn die EU‑Partei auf Vermögen der russischen Gegenseite in der EU zugreifen kann. Doch viele Adressat:innen solcher Sanktionen sind selbst gelistet, ihre Vermögen eingefroren. Das 20. Sanktionspaket schafft zwar punktuelle Freigaben für Schiedskosten, aber kein klares Vollstreckungsfenster für ASI‑Strafen. So bewaffnet die EU ihre Gerichte, ohne ihnen eine verlässliche Durchsetzung mitzuliefern.
Zweitens die Kohärenz beim Schutz von Schiedsklauseln: Art. 11ca schützt nicht nur staatliche Gerichtsstände, sondern auch Schiedsvereinbarungen. Dabei behandelt das Unionsrecht Schiedsgerichte nicht als vorbehaltlos gleichwertig. Mit Achmea und Komstroy hat der EuGH klargestellt, dass Schiedsverfahren, die den Letztzugriff des Gerichtshofs auf Unionsrecht umgehen, problematisch sind. Im anhängigen Fall Reibel geht es um die No‑Claims‑Clause in Art. 11 der Sanktionsverordnung: Dürfen sanktionsbetroffene Verträge überhaupt vor ein Schiedsgericht? Die Schlussanträge setzen auf nachgelagerte staatliche Kontrolle, aber Art. 11ca schützt das vereinbarte Forum, ohne zu fragen, ob dieses Forum tatsächlich hinreichend an unionsrechtliche Maßstäbe rückgebunden ist. Besonders bei ICSID‑Schiedsverfahren, die kaum nationaler Kontrolle unterliegen, wird dieses Kohärenzproblem scharf sichtbar. Sollte der EuGH in Reibel Schiedsverfahren gar enger begrenzen, stünde Art. 11ca im Paradox: Er schützte ein Forum, das unionsrechtlich unzulässig wäre. So bleibt die neue ASI ein Instrument strategischen Misstrauens ohne vollständige Durchsetzungs- und Kohärenzarchitektur.
Einordnung
Der Text von „On Matters Constitutional“ spiegelt eine klassisch europarechtlich‑prozessuale Sicht – verfasst vermutlich von einer:einem Verfassungsblog‑Autor:in mit Expertise im internationalen Verfahrensrecht. Die Analyse bewegt sich im Rahmen einer sachlichen Normkritik und stellt die innere Logik des EU‑Rechts in den Vordergrund. Ausgeblendet bleibt die russische Perspektive auf die als „Lawfare“ bezeichnete Gesetzgebung, ebenso die konkrete Situation betroffener Unternehmen. Unausgesprochene Annahme ist, dass die EU‑Sanktionen gegen Russland rechtmäßig und das russische Prozessrecht grundsätzlich illegitim sind. Die Argumentation fokussiert auf technische Lücken und dient letztlich dem Interesse an einem wirksamen und in sich schlüssigen EU‑Sanktionsinstrumentarium. Für Leser:innen mit rechtlichem Hintergrund, die sich für die Wechselwirkung von Geopolitik und Verfahrensrecht interessieren, ist der Newsletter äußerst aufschlussreich. Wer eine wirtschafts- oder außenpolitische Einbettung sucht, erhält eher eine spröde, wenn auch präzise juristische Detailanalyse.