Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN thematisiert in ihrer Kleinen Anfrage die überdurchschnittlich hohe Betroffenheit queerer Menschen – insbesondere trans*, inter* und nicht-binärer Personen – von Wohnungslosigkeit. Als Gründe nennen sie Diskriminierung auf dem Wohnungs- und Arbeitsmarkt, familiäre Ablehnung, Gewalterfahrungen und strukturelle Hürden im Hilfesystem, etwa binär organisierte Unterkünfte. Trotz verfassungsrechtlicher Schutzpflichten (Art. 3 GG) und eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts von 2017 fehle es an bundesweiten Daten, queersensiblen Beratungsangeboten und konkreten Maßnahmen im Kampf gegen Wohnungslosigkeit. Der Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit und das Jahresarbeitsprogramm 2026 ignorierten das Thema, obwohl Studien wie die Berliner Grundlagenstudie zu queerer Wohnungslosigkeit (2024) Handlungsbedarf zeigen. Die Grünen fragen nach Gründen für diese Ausblendung, nach Maßnahmen zur Verbesserung des Hilfesystems und nach einer bundesweiten Erhebung sowie finanziellen Förderung queersensibler Projekte.
Einordnung
Die Grüne-Fraktion konstruiert ein Narrativ struktureller Diskriminierung, indem sie Bundesprogramme wie den Nationalen Aktionsplan als realitätsfern und ungleichheitsverstärkend kritisiert. Die Anfrage zielt darauf ab, dem Bund Versagen in der Umsetzung von Grundgesetz und Verfassungsgerichtsurteilen nachzuweisen – etwa durch fehlende Daten, unterfinanzierte Beratungsstrukturen und die Vernachlässigung queerstiftiger Lösungsansätze wie Housing-First-Modelle. Auffällig ist die Rhetorik der systematischen Ausblendung: Während queere Menschen überproportional von Obdachlosigkeit betroffen seien, fehle es an politischer Reaktion und transparenter Evaluation der bisherigen „Sensibilisierungsgespräche“ der Regierung. Kritikwürdig erscheine zudem die Beendigung des Aktionsplans „Queer Leben“ trotz unvollendeter Ziele.
Die politische Strategie zielt darauf ab, die Bundesregierung in die Defensive zu drängen, indem sie Versagen bei der Einhaltung von Grundrechten und internationalen Konventionen (Istanbul-Konvention) impliziert. Die Anfrage könnte als Vorbereitung für legislative Initiativen (z. B. erzwungene Datenreihen oder Förderrichtlinien) dienen. Die selektive Sachlichkeit zeigt sich in der Nutzung wissenschaftlicher Studien (z. B. Berliner Erhebung) zur Untermauerung, während eigene Versäumnisse der Opposition (z. B. fehlende frühere Initiativen) nicht thematisiert werden. Der Erkenntnisgewinn der Fragen ist hoch, da sie auf eklatante Wissenslücken und Handlungsdefizite verweisen. Sollte die Regierung nicht substantiell antworten, könnte dies als Beleg für mangelnde Handlungsbereitschaft gewertet werden.