Mit der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) untersagt die EU großen Unternehmen ab Juli 2026, unverkaufte Bekleidung, Accessoires und Schuhe zu vernichten. Der Newsletter erläutert, dass dieser Schritt das traditionelle Eigentumsrecht aushebelt – bislang durften Hersteller ihre Waren auch zerstören. Die Autor:in argumentiert jedoch, dass das Verbot weit mehr ist als ein simples Verbot: Es etabliert ein gestuftes System aus Prävention (Unternehmen müssen Überschüsse vermeiden), Transparenz (Publikationspflichten zu vernichteten Waren) und einem Verbot mit eng definierten Ausnahmen. „Die EU hat vielleicht entschieden, dass Mode nicht länger in Flammen aufgehen darf. Die nächste Herausforderung besteht darin sicherzustellen, dass das europäische Recht konsequent ermöglicht, dass Produkte stattdessen in Nutzung bleiben“, zitiert der Text die Kernbotschaft. Die Verordnung verschiebt damit die rechtliche Perspektive: Unverkauftes wird nicht mehr als private Handelsware, sondern als öffentliche Ressource behandelt.

Die Analyse bettet das Verbot in den europäischen Green Deal ein, der Nachhaltigkeit zunehmend zur Marktordnungsprinzip erhebt. Die drei Pfeiler zielen darauf ab, das lineare „Take-Make-Dispose“-Modell zu durchbrechen. Allerdings wird betont, dass alleiniges Umweltrecht nicht ausreicht: Geistiges Eigentum, Produktsicherheit und Verbraucherrecht müssen kohärent weiterentwickelt werden, um Reparatur, Wiederverkauf und Upcycling rechtlich zu erleichtern. Nur dann könne das Ziel, Produkte im Kreislauf zu halten, wirklich greifen.

Einordnung

Der auf „Verfassungsblog“ im Bereich „On Matters Constitutional“ veröffentlichte Beitrag stammt offensichtlich von einer:einem EU-Rechtsexpert:in und bietet eine fachkundige, wohlwollende Interpretation der neuen Regeln. Die Perspektive ist stark binnenmarktorientiert und sieht in der Regulierung einen Fortschritt, blendet aber wirtschaftliche Kosten für Unternehmen sowie mögliche Verlagerungseffekte auf Kleinbetriebe oder Drittländer nahezu aus. Unausgesprochen bleibt die Annahme, dass die Zirkulation unverkaufter Ware per se ökologisch vorteilhaft ist – Transport, Lagerung und Recyclingaufwand können den Nutzen mindern. Die Analyse bedient eine technokratische Lesart der Nachhaltigkeitswende, die den Wachstumsimperativ nicht hinterfragt. Sie normalisiert einen erweiterten staatlichen Zugriff auf kommerzielle Entscheidungen und stärkt die Agenda des Green Deal, ohne kritische Stimmen aus der Industrie einzubeziehen. Lesenswert ist der Newsletter für alle, die die juristische Architektur der Kreislaufwirtschaft verstehen wollen; wer eine ausgewogene Bilanz mit Vollzugsrisiken und ökonomischen Gegenargumenten sucht, sollte ihn mit Vorsicht genießen.