Der tschechische Präsident Petr Pavel und die Regierung unter Premier Andrej Babiš liefern sich seit dem Amtsantritt der Regierung 2025 einen Machtkampf. Neuester Höhepunkt: Babiš wollte Pavel die Teilnahme am NATO-Gipfel in Ankara verweigern, weil der Präsident die Verteidigungsausgaben öffentlich kritisiert hatte. Pavel, gestützt auf seine verfassungsmäßige Befugnis, den Staat nach außen zu vertreten, klagte vor dem Verfassungsgericht. Nur zwei Tage nach seinem Antrag erließ das Gericht eine einstweilige Anordnung und verpflichtete die Regierung, den Präsidenten zu akkreditieren – in Rekordtempo, denn die Notifizierungsfrist der NATO stand unmittelbar bevor.
Die Mehrheit der Richter:innen stützte sich vor allem auf die Dringlichkeit des Gipfels und die ständige Praxis, wonach tschechische Präsidenten an NATO-Treffen teilnehmen. Eine nachvollziehbare Begründung, warum die gesetzlichen Voraussetzungen für eine einstweilige Maßnahme erfüllt waren, blieb sie jedoch schuldig. Genau hier setzte die abweichende Meinung der Richter Jan Wintr und Dita Řepková an. Sie argumentierten, dass weder eine vorübergehende Regelung der Verhältnisse dringend nötig noch die spätere Vollstreckbarkeit eines Urteils gefährdet sei. Die einmalige Abwesenheit des Präsidenten beim Gipfel würde seine Rechtsposition nicht unumkehrbar schädigen, und die bloße Praxis beweise noch keinen verfassungsrechtlichen Anspruch.
Verständlicher wird die Eilentscheidung, wenn man das politische Taktieren der Regierung einbezieht: Sie zögerte ihre Entscheidung bis kurz vor Ablauf der NATO-Frist hinaus, sodass dem Präsidenten kaum Zeit für Rechtsschutz blieb. So handelte das Gericht offenbar weniger aus streng juristischen Erwägungen als vielmehr, um einen institutionellen Kollaps zu verhindern und die Eskalation zu entschärfen. Der Premier hat inzwischen zwar die Akkreditierung zugesichert, doch neue Streitigkeiten über die Teilnahme an einem