Der Newsletter von Marco Antonio Simonelli, erschienen auf dem Verfassungsblog, analysiert ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Juli 2026, das die Reichweite der EU-Sanktionen gegen russische Staatsmedien wie RT betrifft. Im Kern geht es um die Frage, ob auch Privatpersonen, die nicht-kommerziell Inhalte dieser verbotenen Sender verbreiten, als "Betreiber" im Sinne der Sanktionsverordnung gelten und sich damit strafbar machen. Der Autor sieht in dem Urteil eine tiefgreifende und gefährliche Zäsur für den Rechtsstaat in der Europäischen Union.
Der Fall begann mit einem deutschen Verfahren gegen drei Privatpersonen, die über den Blog "Live-Ticker" Inhalte von RT verbreiteten. Das zuständige Gericht legte dem EuGH die Frage vor, ob der Begriff des "Betreibers" in der EU-Verordnung eine kommerzielle oder berufliche Tätigkeit voraussetzt. Die EU-Kommission selbst hatte dies in unverbindlichen Leitfaden (FAQs) verneint. Der EuGH widersprach dieser Sichtweise jedoch mit einer umfassenden Argumentation. Er stellte fest, dass der Begriff in seiner alltäglichen Bedeutung jede Person meine, die Geräte bediene oder technische Vorgänge ausführe, und dass der Zweck der Verordnung – der Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit der EU – eine weite Auslegung gebiete.
Die Urteilsbegründung wird als entscheidender Wendepunkt interpretiert. Der EuGH definiert das Ziel der Verordnung als Abwehr einer systematischen Kampagne der Medienmanipulation und Propaganda Russlands. Simonelli zitiert aus dem Urteil: "Eine einschränkende Auslegung ... würde diesem Verbot seine Wirksamkeit nehmen und den Zielen zuwiderlaufen." Diese Passage offenbart für den Autor die Logik des Gerichts: Der Effektivitätsgrundsatz, das effet utile, wird zu einer Art letzter Waffe, um unionsrechtliche Maßnahmen selbst dann durchzusetzen, wenn dies verfassungsrechtliche Grundsätze der Mitgliedstaaten auszuhebeln droht.
Der Autor verweist auf den Vorläuferfall RT France, in dem das EU-Gericht bereits eine sehr weite Definition von "Propaganda" etablierte, die auf strukturellen Merkmalen der Sender basiert, nicht auf konkreten Inhalten. Dies wurde mit einer Ausnahmelogik gerechtfertigt, die den "Feind" Russland und seine "infiltrierten" Unterstützer als existenzielle Bedrohung zeichnet. Das neue Urteil treibt diese Logik auf die Spitze, indem es die potenzielle Strafverfolgung von Privatpersonen ermöglicht. Simonelli umschreibt die Argumentation des Gerichts pointiert als ein "Foucault-ähnliches Wahrheitsnarrativ", das allein die Perspektive der EU auf den Konflikt als objektiv setzt und abweichende Positionen als illegitim brandmarkt.
Die möglichen Konsequenzen zeichnet der Newsletter düster. Sollte die deutsche Justiz die drei Blogger verurteilen, würde die Strafe auf einer Kette von Rechtsgrundlagen basieren, die mit "weitem Ermessen" und "breiter Auslegung" operieren. Dies könnte einen Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Wesentlichkeitsprinzip und das Bestimmtheitsgebot für Strafgesetze darstellen. Der Autor sieht sogar einen Fall für eine Ultra-vires- oder Identitätskontrolle durch das Bundesverfassungsgericht. Die entscheidende Sorge ist jedoch die Entstehung einer "normativen öffentlichen Ordnung der Union", die Meinungsfreiheit und andere Grundrechte nicht mehr als vorstaatliche Abwehrrechte, sondern als bloße "oktroyierte" Reflexe von Sicherheitsinteressen verstünde.
Einordnung
Die Analyse von Simonelli ist brillant in der argumentativen Sezierung des EuGH-Urteils, verharrt aber selbst in einem dogmatischen Rahmen, der die reale Bedrohungslage durch staatlich gelenkte Desinformationskampagnen ausblendet. Der zentrale Vorwurf einer "Schmitt'schen Freund-Feind-Logik" ist stark rhetorisch aufgeladen und folgt der idealistischen Annahme, dass Recht im luftleeren Raum diskursiver Vernunft stattfinden müsse, ohne die aggressive Geopolitik des Autokraten Putin zu berücksichtigen. Die unausgesprochene Prämisse des Textes ist, dass eine wehrhafte Demokratie ihre Grundsätze verrät, sobald sie diese gegen äußere, illiberale Feinde verteidigt. Dies ist eine liberale Maximalposition, die die Gefahr einer autoritären Verrohung des Rechts zwar präzise benennt, die gegensätzliche Gefahr einer demokratischen Selbstaufgabe durch Naivität jedoch herunterspielt. Die Stimme der von Desinformation betroffenen Bürger:innen oder der Ukraine bleibt stumm.
Dennoch ist der Newsletter eine unverzichtbare und lesenswerte Pflichtlektüre für alle, die sich mit EU-Recht, Meinungsfreiheit und dem Wandel der Union in geopolitischen Krisenzeiten befassen. Er bietet eine brillante argumentative Tiefbohrung, die zeigt, wie in juristischer Methodik gekleidet eine fundamentale Verschiebung des Rechtsstaatsverständnisses stattfindet. Leser:innen müssen sich jedoch bewusst sein, dass die Analyse eine starke normative Agenda verfolgt und den Konflikt bewusst einseitig aus der Warte des potenziell von Strafe bedrohten Individuums betrachtet, ohne die Legitimität kollektiver Sicherheitsinteressen abzuwägen.