Sollte die AfD bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September stärkste Kraft werden, könnte sich die Regierungsbildung ungewöhnlich schwierig gestalten. Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) deutete bei Markus Lanz an, es könne zunächst gar keine Wahl eines neuen Regierungschefs geben – gesetzlich sei das nicht vorgeschrieben. Der Verfassungsblog nimmt diese Aussage zum Anlass für eine nüchterne Prüfung der Landesverfassung. Tatsächlich finden sich dort keine Fristen, die den Landtag zwingen, überhaupt einen ersten Wahlgang zur Wahl des Ministerpräsidenten anzusetzen. Anders als in einigen anderen Bundesländern oder im Bund existiert auch kein Zeitlimit, bis wann die Wahl abgeschlossen sein muss. Die 2020 gestrichene Frist für den ersten Wahlgang sollte ausdrücklich mehr Zeit für Koalitionsverhandlungen ermöglichen, erweist sich nun aber als mögliches Einfallstor für eine Blockade.
Der Beitrag betont, dass das Parlament kein eigenständiges Rechtssubjekt sei, das zur Wahl verpflichtet werden könne. Die Entscheidung liege bei den Abgeordneten, die zusammen das Parlament bilden. Eine geschäftsführende Regierung bleibe ohnehin im Amt und erhalte durch das Ausbleiben einer Neuwahl sogar eine gewisse Legitimation. Allerdings gibt es ein Gegengewicht: Sobald eine ausreichende Zahl von Abgeordneten – etwa die AfD-Fraktion – die Ministerpräsidentenwahl auf die Tagesordnung setzen lässt, tritt ein straffes Prozedere in Kraft. Scheitert der Kandidat in zwei Wahlgängen mit absoluter Mehrheit, reicht im dritten schon die relative Mehrheit. Da im Ältestenrat alle Fraktionen vertreten sind, könne die stärkste Kraft das Verfahren erzwingen. Für Sachsen-Anhalt bedeute das: Ohne absolute Mehrheit für ein Bündnis könnte ein AfD-Kandidat im dritten Wahlgang gewählt werden.
Einordnung
Der Text liefert eine präzise, ausschließlich verfassungsrechtliche Perspektive – politische Strategien, Machtkalküle oder demokratische Gefahren werden nur angedeutet. Ausgeblendet bleibt, dass das beschriebene Szenario einer relativen Mehrheit im dritten Wahlgang einen demokratischen Präzedenzfall schaffen würde, den die Verfassungsväter kaum intendierten. Die implizite Annahme, geschäftsführende Regierungen seien in parlamentarischen Systemen normal, kaschiert die Legitimationslücke einer dauerhaft nicht vom aktuellen Parlament getragenen Exekutive. Interessant ist die Wendung, dass auch die AfD das Wahlprozedere nutzen könnte: Die Analyse zeigt, wie eine Verfassung, die Stabilität durch flexible Fristen sichern wollte, autoritären Kräften taktische Vorteile verschaffen kann. Lesenswert ist der Beitrag für alle, die verstehen möchten, warum schweigende Verfassungstexte plötzlich hochpolitisch werden – eine Lesewarnung gilt indes für jene, die eine umfassende demokratietheoretische Einbettung erwarten.