Dieser Beitrag des Verfassungsblogs eröffnet eine juristische Schwerpunktreihe zu einem geopolitisch brisanten Szenario: den erneuten Bestrebungen der US-Administration, Grönland zu annektieren. Der Text analysiert die beispiellose rechtliche Komplexität, die entsteht, wenn völkerrechtliche, europarechtliche und dänische Verfassungsnormen aufeinanderprallen. Im Fokus steht die Frage, wie auf eine Annexion – ob durch militärische Gewalt oder massiven ökonomischen Zwang – reagiert werden könnte. Völkerrechtlich verbietet die UN-Charta zwar Gewaltanwendung, doch ist unklar, ab wann wirtschaftlicher Druck als illegitime Nötigung gilt. Besonders problematisch ist die Rolle der NATO: Das Bündnis verpflichtet zur friedlichen Streitbeilegung, bietet jedoch kein Regelwerk für den Fall, dass ein Verbündeter die Integrität eines anderen bedroht. Ein zentraler Streitpunkt ist die EU-Beistandsklausel (Art. 42(7) EUV). Da Grönland als Überseeisches Land und Hoheitsgebiet (OCT) einen Sonderstatus genießt und nicht Teil des EU-Territoriums ist, ist unter Expert:innen hochumstritten, ob die Beistandspflicht greift. Eine enge Lesart verneint dies, während andere warnen, dies schaffe gefährliche Schutzlücken. Innerstaatlich verweist der Autor auf eine "Architektur der doppelten Zustimmung". Während Dänemark die völkerrechtliche Souveränität hält, garantiert der Selbstverwaltungsakt von 2009 den Grönländer:innen ein Selbstbestimmungsrecht. Das Gesetz sieht jedoch nur Unabhängigkeit oder Verbleib bei Dänemark vor; ein Transfer an einen Drittstaat ist juristisches Neuland. Der Text konstatiert, dass "die rechtliche Komplexität gerade deshalb beispiellos ist, weil sich mehrere Rahmenwerke überschneiden" und deren genaue Auslegung unklar bleibt. ## Einordnung Der Artikel besticht durch die nüchterne Dekonstruktion eines Szenarios, das politisch oft als bloße Provokation abgetan wird. Die Autor:innen nehmen die US-Drohungen ernst und legen offen, wie fragil das Sicherheitsnetz für Territorien am Rande Europas ist. Auffällig ist die implizite Kritik an der Unzulänglichkeit bestehender Bündnisstrukturen gegenüber Aggressionen durch eigene Verbündete. Es wird deutlich, dass weder NATO noch EU auf einen "predatory ally" vorbereitet sind. Kritisch beleuchtet wird zudem die koloniale Dimension: Das Selbstbestimmungsrecht der indigenen Bevölkerung wird als zentraler, aber doktrinär unscharfer Faktor identifiziert. Der Text verdeutlicht, dass das Völkerrecht primär Dekolonisierung als Weg in die Unabhängigkeit kennt, nicht aber den bloßen Wechsel der Souveränität an eine neue Großmacht. Diese Analyse ist essenziell für Jurist:innen und geopolitische Beobachter:innen, die die Verwundbarkeit der Arktis und die Grenzen westlicher Bündnissolidarität verstehen wollen.