Im Gespräch zwischen Roman Zeller und dem Historiker Christoph Mörgeli geht es um den Tsunami von Buochs im Jahr 1601, der durch ein Erdbeben im Vierwaldstättersee ausgelöst wurde. Geschildert werden die damaligen Schäden und die Überlieferung durch den Chronisten Renward Cysat. Die heutige geologische Forschung wird als Maßnahme dargestellt, um künftigen Gefahren zu begegnen. Naturwissenschaftliche Erklärungsmodelle und die historische Deutung der Katastrophe als „göttliches Strafgericht“ stehen im Raum, ohne zueinander in Beziehung gesetzt zu werden.
Zentrale Punkte
- Naturgefahr durch Erdbeben und Unterwasserlawinen Mörgeli lege dar, dass ein Erdbeben der Stärke 5,9 im Jahr 1601 Gesteinsmassen im Vierwaldstättersee gelöst habe. Diese Unterwasserlawine habe eine vier bis zehn Meter hohe Flutwelle ausgelöst, die Todesopfer forderte und Schiffe weit an Land schleuderte.
- Göttliche Strafe als historische Deutung Nach der Katastrophe hätten die Luzerner Behörden ein mehrmonatiges Verbot von Tanz und Musik erlassen. Mörgeli beschreibe dies als zeitgenössische Interpretation, wonach das Unglück eine Strafe Gottes für ein „nicht gefälliges Leben" gewesen sei.
Einordnung
Historisches Wissen wird hier zugänglich gemacht und mit aktueller Forschung verknüpft – etwa wenn der Schadensschätzung von heute neun Milliarden Franken eine konkrete Zahl gegenübergestellt wird. Die Zuhörer:innen erhalten einen Eindruck davon, wie Naturereignisse in verschiedenen Epochen verarbeitet wurden.
Allerdings bleibt der Kontrast zwischen der naturwissenschaftlichen und der religiösen Erklärung unkommentiert. Die Aussage, das Erdbeben sei als „göttliches Strafgericht" gedeutet worden, wird referiert, ohne dass die dahinterstehenden Macht- oder Moralvorstellungen kritisch eingeordnet werden. Auch werden geologische Forschung und wirtschaftliche Verwertbarkeit en passant verknüpft – etwa wenn Tunnelbau als Begründung für geologische Kenntnisse genannt wird, ohne dass Forschungsziele jenseits der Nutzanwendung erwähnt werden.
„Die Behörden haben ab diesem 18. September 1601 bis zur Fastnachtszeit des nächsten Jahres ein absolutes Lustbarkeitsverbot erlassen“ – Christoph Mörgeli
Hörempfehlung: Für alle, die sich für Schweizer Alltagsgeschichte interessieren und eine knappe, anschauliche Schilderung eines kaum bekannten historischen Ereignisses schätzen.
Sprecher:innen
- Roman Zeller – Moderator, führt durch die Gesprächsreihe
- Prof. Christoph Mörgeli – Historiker, Schwerpunkt Schweizer Geschichte