Zusammenfassung

Die AfD-Fraktion richtet eine Nachfrage an die Bundesregierung zu Abschiebeflügen nach Afghanistan, nachdem diese in einer früheren Antwort (Drs. 21/5562) 588.456 Euro für einen Flug am 18.07.2025 und 366.000 Euro für einen am 26.02.2026 nannte. Die Partei will wissen, ob diese Summen vollständig sind oder ob weitere Kosten entstanden. Ferner fragt sie nach möglichen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit den Flügen und den Konsequenzen für die Verantwortlichen. Zudem hinterfragt die AfD die auffällig hohen Kosten pro Person bei Abschiebungen (9.450 Euro) im Vergleich zu Einflügen im Rahmen von Aufnahmeprogrammen (1.250 Euro).

Einordnung

Die Anfrage folgt strategisch einem Muster, bei dem die AfD scheinbar sachliche Fragen zu finanziellen und rechtlichen Aspekten nutzt, um eine Narrative der Intransparenz und vermeintlicher Ungleichbehandlung zu konstruieren. Durch den Vergleich von Abschiebe- und Aufnahmekosten könnte ein Framing entstehen, das Abschiebepolitik als finanziell ineffizient erscheinen lässt, während Aufnahmeprogramme als günstiger dargestellt werden – möglicherweise, um humanitäre Maßnahmen politisch zu diskreditieren. Die Fokussierung auf mögliche Straftaten zielt darüber hinaus auf die Delegitimierung staatlicher Abschiebepraxis ab, ohne jedoch konkrete Verdachtsmomente zu benennen. Die Fragen wirken detailliert, bleiben aber in ihrer politischen Motivation und möglichen Demagogie unausgesprochen.