Der Newsletter beleuchtet einen Beschluss des OLG Koblenz, der den Einsatz des KI-Überwachungssystems „MonoCam“ zur Verfolgung von Handyverstößen am Steuer für unzulässig erklärte. Das Gericht erkannte darin eine anlasslose Massenüberwachung, für die es keine taugliche Rechtsgrundlage gibt, und verhängte ein Beweisverwertungsverbot. Die Autor:innen des Beitrags loben diese Entscheidung zwar, identifizieren aber eine entscheidende Leerstelle: Das Gericht thematisiert die spezifische Grundrechtsrelevanz des KI-Einsatzes selbst nicht.

Die Autor:innen füllen diese Lücke mit einer präzisen verfassungsrechtlichen Analyse. Sie argumentieren, dass das Eingriffsgewicht der Maßnahme vor allem durch die flächendeckende und verdachtslose Erfassung aller Verkehrsteilnehmer:innen – samt biometrischer Daten – so hoch ist. Die KI-spezifischen Risiken wie Intransparenz, Diskriminierungspotenzial und der sogenannte Bestätigungsfehler („confirmation bias“) bei der menschlichen Nachkontrolle treten zwar als zusätzliche Erschwernisse hinzu, sind aber im konkreten Fall der Mustererkennung nicht die Hauptproblemquelle. Der Satz des Gerichts bringt dies auf den Punkt: „In den ‚Trefferfällen‘ besteht zwar eine Verdachtslage. Diese liegt jedoch nicht vor der, sondern erst durch die Maßnahme vor.“

Im zweiten Teil entwickeln die Autor:innen anhand der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einen differenzierten Kriterienkatalog für den KI-Einsatz im Ordnungswidrigkeitenrecht. Sie identifizieren absolute No-Gos wie das vollständige Ersetzen menschlicher Entscheidungen bei der Bußgeldfestsetzung, die Anordnung von Ermittlungsmaßnahmen oder das Erstellen von Täterprofilen. Gleichzeitig zeigen sie Felder auf, in denen KI menschliche Schwächen ausgleichen könnte, etwa bei der Priorisierung schwerer Verkehrsverstöße in Massenverfahren, bei Wirtschaftsermittlungen oder bei der Transkription von Vernehmungen.

Einordnung

Der Text argumentiert aus einer klassisch liberal-rechtsstaatlichen Perspektive, die technologieneutral vorgeht, aber eine tiefe Skepsis gegenüber entgrenzter staatlicher Kontrolle erkennen lässt – eine Position, die den Verfassungsblog grundsätzlich auszeichnet. Dabei fällt auf, dass die Autor:innen die Frage der politischen Ökonomie solcher Überwachungssysteme völlig ausblenden: Wer profitiert von der Auftragsvergabe für solche Technik, und welche Lobbyinteressen stehen hinter dem Drängen auf „effektive Verfolgung“? Auch die gefühlte Alltagsungerechtigkeit, die viele Bürger:innen gegenüber Regelverstößen empfinden, und der daraus erwachsende Überwachungsdruck werden nicht als legitimierender Faktor diskutiert, sondern nur implizit als unerheblich abgetan.

Die Stärke der Analyse liegt in ihrer Präzision und der Übertragung abstrakter verfassungsrechtlicher Maßstäbe auf ein konkretes technisches System. Wer verstehen will, wie Gerichte und Rechtswissenschaft versuchen, die rasante technologische Entwicklung einzufangen, ohne in pauschale Technikfeindlichkeit oder unkritische Technikeuphorie zu verfallen, findet hier eine glänzend geschriebene Fallstudie. Lesenswert für alle, die eine fundierte, aber zugängliche Einordnung der rechtlichen Grenzen von KI-gestützter Massenüberwachung suchen.