Der Verfassungsblog-Newsletter „On Matters Constitutional“ nimmt eine kaum beachtete, aber tiefgreifende Änderung der EU-Handelspolitik ins Visier. Im Zentrum steht die neue APS-Verordnung, die ab 2027 gilt und das Präferenzsystem reformiert. Die Autor:innen argumentieren, dass der Gesetzgeber mit dieser Reform eine klare „Zweckentfremdung“ betreibt: Entwicklungspolitische Zollvorteile werden nun an die Bereitschaft von Drittstaaten geknüpft, ihre aus der EU ausgewiesenen Staatsbürger:innen wieder aufzunehmen. Was technisch klingt, ist ein politischer Sprengsatz.
Der Artikel zeichnet den juristischen und historischen Hintergrund des APS präzise nach. Präferenzzölle sind eine eng umgrenzte Ausnahme vom Meistbegünstigungsgrundsatz der WTO und sollen allein der nachhaltigen Entwicklung von Ländern des globalen Südens dienen. Genau hier setzt die scharfe Kritik an: Eine Klausel, die Entwicklungsländer für unzureichende „Rückübernahme“ sanktioniert, verfolge primär das migrationspolitische Interesse der EU, „irreguläre“ Migration zu beenden. Die zentrale These lautet: Diese Instrumentalisierung des Handelsrechts ist nicht nur entwicklungspolitisch fragwürdig, sondern auch WTO-rechtswidrig.
Zur Untermauerung wird ein wissenschaftliches Gutachten zitiert, das feststellt: Ein Präferenzsystem könne nicht als Mittel genutzt werden, um jede beliebige völkerrechtliche Pflicht durchzusetzen, die in keinem Bezug zu den Entwicklungsbedürfnissen des Landes steht. Selbst der Versuch der EU, sich mit Verweis auf die UN-Nachhaltigkeitsziele (SDG 10) zu rechtfertigen, wird dekonstruiert. Die Reduktion globaler Ungleichheiten durch restriktivere Migrationspolitik sei kaum plausibel, und das Argument, Rückkehr fördere nachhaltige Entwicklung, bleibe eine leere Behauptung. So fragt der Text pointiert, wieso ausgerechnet die Rückkehr unerwünschter Migrant:innen den Herkunftsländern nützen solle, während die EU selbst auf Zuwanderung angewiesen ist.
Besonders brisant: Die Sanktionsmöglichkeit gilt in letzter Konsequenz auch für die ärmsten Länder der Welt, die sogenannten LDCs, wenn auch mit zeitlicher Verzögerung. Für die Autor:innen sendet die EU damit ein fatales Signal. In Zeiten geopolitischer Rivalität, in denen die Union Partnerschaften auf Augenhöhe beschwört, vertiefe sie mit solchen „repressiven“ Maßnahmen die Entfremdung vom globalen Süden und untergrabe das eigene Bekenntnis zu einer regelbasierten Welthandelsordnung.
Einordnung
Die Analyse überzeugt durch eine klar herausgearbeitete Argumentationsstruktur, die handelspolitische Details in einen größeren politökonomischen Kontext einbettet. Der Text privilegiert eine rechtsstaatlich-kritische Perspektive, die das Primat der Entwicklungspolitik im WTO-Recht stark betont. Ausgeblendet bleibt dabei die innenpolitischen Logik des Migrationsdrucks, auf die die Kommission reagiert. Die unausgesprochene Grundannahme ist, dass handelspolitische Instrumente vorrangig dem Wohl der Entwicklungsländer zu dienen haben und nicht eigennützig umprogrammiert werden dürfen – ein normativer Anspruch, der mit der realpolitischen Instrumentalisierung von Handelsmacht kontrastiert wird.
Deutlich wird der Frame einer EU, die zunehmend bereit ist, rechtliche Grenzen zu missachten, wenn es politisch opportun erscheint. Diese Deutung rückt die Reform in die Nähe einer Normalisierung von Rechtsbrüchen im Migrationsregime. Der Newsletter ist für alle Leser:innen, die sich für internationale Politik, Welthandelsrecht oder Migration interessieren, eine große Leseempfehlung. Er liefert eine präzise und fundierte Einordnung eines technokratisch anmutenden, aber weitreichenden Politikwechsels – und eine dringliche Warnung vor dem autokratischen Potenzial vermeintlich trockener Verordnungen.