In Bristol brachen Aktivist:innen von Palestine Action 2024 in ein Werk des israelischen Rüstungskonzerns Elbit Systems ein und verursachten einen Schaden von 1,2 Millionen Pfund, darunter an 41 militärischen Gütern. Vor Gericht wurden die vier Angeklagten wegen Sachbeschädigung verurteilt, nicht wegen Terrorismusvorwürfen. Bei der Strafzumessung jedoch entschied der Richter, dass die Tat eine „terroristische Verbindung“ aufweise – eine Feststellung, die nicht vor der Jury verhandelt wurde, aber erhebliche Konsequenzen nach sich zog. Die Angeklagten erhielten teils mehrjährige Haftstrafen mit verlängerten Lizenzzeiträumen und unterliegen nun 15 Jahre lang strengen Auflagen wie der Meldung von Bankkonten, Telefonnummern und Reisen.
Diese Praxis basiert auf Section 69 des Sentencing Act 2020, die durch den Counter-Terrorism and Sentencing Act 2021 drastisch ausgeweitet wurde. Ursprünglich nur für schwere Delikte wie Mord oder Sprengstoffanschläge gedacht, erfasst die Regelung nun jedes mit mehr als zwei Jahren Haft bedrohte Vergehen, wenn das Gericht nach der Verurteilung eine terroristische Motivation feststellt. Genau dies geschah hier: Der Richter sah den politischen Charakter der Sachbeschädigung als ausreichend, um sie als „terrorist connected“ einzustufen. Der Newsletter zitiert Lord Marks, der bereits im Parlament warnte, dies könne dazu führen, dass jemand als Terrorist:in behandelt werde, obwohl eine Jury nie darüber befunden habe.
Besonders brisant ist der Verdacht auf „Down-Charging“: Die Staatsanwaltschaft könnte bewusst auf eine Anklage wegen Terrorismus verzichten, um die Beweishürden zu umgehen, und die Einstufung dann der Richterbank überlassen. Tatsächlich wurden die Beschuldigten zunächst unter Terrorverdacht festgenommen, später aber nur wegen Sachbeschädigung angeklagt. Die Verteidigung argumentierte, der Staat wolle die Frage des Terrorismus einer Jury vorenthalten, weil eine Verurteilung dort unwahrscheinlich gewesen wäre. Der Autor sieht hier ein verfassungsrechtliches Experimentierfeld: Maßnahmen zur Ausweitung staatlicher Macht würden oft an gesellschaftlichen Rändern erprobt – in diesem Fall an einer als extremistisch eingestuften Gruppe.
Einordnung
Der Text von „Verfassungsblog“ zeichnet ein detailliertes, juristisch fundiertes Bild und beleuchtet die schleichende Normalisierung einer problematischen Praxis. Die Perspektive der Betroffenen und ihrer Anwält:innen kommt zur Sprache, während die Stimme des Staates und der Opfer – etwa der schwer verletzten Polizistin – kaum vertieft wird. Dies ist legitim, da der Fokus auf den demokratischen Implikationen liegt, blendet aber die gesellschaftliche Empörung über solche Taten aus. Unausgesprochen steht hinter der Analyse die Annahme, dass demokratische Grundrechte universell gelten müssen und nicht von der politischen Haltung der Angeklagten abhängen dürfen.
Die Einordnung als „Testfall“ ist schlüssig, auch wenn sie die tatsächliche Bedrohungslage durch militante Gruppen nicht thematisiert. Lesenswert ist der Newsletter für alle, die verstehen wollen, wie Anti-Terror-Gesetze das Rechtsstaatsprinzip aushöhlen können. Er bietet einen wichtigen Impuls, die Debatte um Sicherheit und Freiheit nicht allein an Extremfällen zu führen. Wer eine rein politische Bewertung von Palestine Action erwartet, wird enttäuscht – hier geht es um Grundsätzliches.