Zusammenfassung

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fragt nach dem Stand der deutschen Ratifizierung der 2001 verabschiedeten UNESCO-Konvention zum Schutz des Unterwasser-Kulturerbes. Ziel des Abkommens ist der Schutz von Fundstätten wie Schiffs- und Flugzeugwracks, archäologischen Strukturen oder Seekriegsgräbern vor Plünderung, Zerstörung und unsachgemäßer Bergung – insbesondere in Nord- und Ostsee. Bisher hat Deutschland die Konvention trotz wiederholter Absichtserklärungen in vorherigen Wahlperioden und im aktuellen Koalitionsvertrag nicht ratifiziert. Die Anfrage thematisiert Herausforderungen in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und mögliche Synergien zwischen Kulturgut- und Meeresschutz, etwa durch Offshore-Windkraft oder Tourismus. Zudem wird nach Gefahren durch Grundschleppnetzfischerei, Meeresbodenverbau und maritimen Altlasten – wie leckenden Treibstofftanks – gefragt.

Einordnung

Die Anfrage nutzt das 25-jährige Jubiläum der UNESCO-Konvention, um politischen Handlungsdruck aufzubauen. Im Zentrum steht die Diskrepanz zwischen Deutschlands internationaler Selbstverpflichtung zum Multilateralismus und der faktischen Blockade des Ratifikationsprozesses. Die Grünen inszenieren die Verzögerung als Glaubwürdigkeitsproblem und verweben Kulturgutschutz mit ökologischen sowie ethischen Argumenten – etwa der Sorge um deutsche Seekriegsgräber, die Quecksilber freisetzen. Fragen zu rechtlichen Hürden, Kostenerfordernissen oder konkreten Forschungslücken deuten auf eine systematische Bestandsaufnahme, um künftige Regelungsbedarfe zu identifizieren. Die Anfrage könnte die Basis für einen Antrag zur Beschleunigung der Ratifizierung bilden.