Zusammenfassung

Die AfD-Fraktion thematisiert in ihrer Kleinen Anfrage die unzureichende systematische Drohnendetektion an deutschen Flughäfen, die laut öffentlich zugänglichen Berichten oft nur per Sichtmeldung erfolgt. Die DFS habe ihre Entwicklung eines solchen Systems 2024 wegen ungeklärter Finanzierung eingestellt und verweist auf die polizeiliche Zuständigkeit. Die Anfrage fragt nach Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern, Behörden und Flughafenbetreibern, nach dem Stand der Gesetzgebung zur Drohnenabwehr im novellierten Bundespolizeigesetz 2025 sowie nach konkreten technischen Mitteln, Kosten und Zeitplänen für den Aufbau bundesweiter Detektionssysteme. Zudem wird ein „Reallabor“ im Bundeshaushalt 2026 vorgeschlagen und nach Koordinierungsmechanismen sowie Sicherheitsanforderungen für kritische Luftverkehrsinfrastrukturen gefragt. Ziele sind Klärung rechtlicher und finanzieller Rahmenbedingungen sowie die Beschleunigung der Technologieentwicklung.

Einordnung

Möglicherweise zielt die Anfrage darauf ab, Versorgungslücken und Ineffizienzen im Sicherheitsmanagement rund um Drohnen an Flughäfen zu thematisieren – ein Thema, das durch jüngste Vorfälle an Relevanz gewinnt. Fraglich bleibt, ob die Schnelligkeit der Bedenken tatsächlich technischer Natur ist oder ob hier strategisch eine Kompetenzzersplitterung zwischen Bundes- und Landesbehörden kritisiert werden soll. Die gezielte Nachfrage nach Kosten und Beschaffungszeitpunkten könnte darauf hindeuten, dass die AfD eine öffentlichkeitswirksame Debatte über staatliches Handeln in einem als dringlich wahrgenommenen Sicherheitsbereich anstoßen will. Unklar ist, inwieweit die Vorwürfe an die DFS – einst mit Bundesmitteln gefördert – als Indiz für Fehlsteuerung in der Forschungspolitik genutzt werden sollen.