Zusammenfassung

Die Fraktion Die Linke fragt in einer Kleinen Anfrage nach Daten zu geschlechtsspezifischer Verfolgung im Asylverfahren und der rechtlichen Anerkennung von Frauen als Geflüchtete in Deutschland. Im Fokus stehen die Jahre 2023–2025, wobei detaillierte Statistiken zu Asylanträgen, Schutzquoten und Entscheidungen von Frauen nach Herkunftsländern und Altersgruppen angefragt werden. Zusätzlich wird nach der Rolle der unabhängigen Asylverfahrensberatung gefragt, deren geplante Streichung durch das Bundesinnenministerium 2027 die Unterstützung vulnerabler Gruppen gefährden könnte. Die Anfrage verweist auf strukturelle Hürden, denen Frauen im Asylverfahren begegnen, wie etwa mangelnde Identifizierung von Gewaltbetroffenen oder die Einordnung geschlechtsspezifischer Verfolgung als „asylunerheblich“.

Einordnung

Die Anfrage zielt darauf ab, Transparenz über die Praxis der Anerkennung geschlechtsspezifischer Verfolgungsgründe zu schaffen und mögliche Defizite im System aufzuzeigen. Möglicherweise könnte sie darauf hinweisen, dass Frauen trotz rechtlicher Möglichkeiten seltener Schutz erhalten, etwa durch verengte Auslegungsmuster oder unzureichende Beratungsstrukturen. Die gezielten Fragen zu Schutzquoten und Herkunftsländern deuten darauf hin, dass die Fraktion die Relevanz geschlechtsspezifischer Faktoren im Asylrecht systematisch hinterfragen will – auch vor dem Hintergrund der angekündigten Kürzungen in der Asylverfahrensberatung, die als direkte Bedrohung für betroffene Frauen und Mädchen wahrgenommen werden könnte. Die Bundesregierung steht hier in der Pflicht, nicht nur Daten zu liefern, sondern auch ihre Haltung zur Finanzierung unabhängiger Beratungsstrukturen zu erklären.