Caren Miosga: Digitale Gewalt – wie können Frauen besser geschützt werden?
Zwischen Deepfakes und Täterparadies: Eine kritische Diskursanalyse zum rechtlichen Umgang mit digitaler sexualisierter Gewalt in Deutschland.
Caren Miosga
67 min read3616 min audioIn dieser Talkshow-Episode wird der juristische und gesellschaftliche Umgang mit digitaler sexualisierter Gewalt verhandelt. Ausgehend vom prominenten Fall der Schauspielerin Collien Fernandes und den Erfahrungen der Studentin Theresia Krone fokussiert sich das Gespräch auf Schutzlücken im deutschen Rechtssystem. Die Prämisse der Diskussion setzt digitale Gewalt als reale, existenzbedrohende Gefahr, die durch das Justizsystem bislang unzureichend sanktioniert werde.
Im weiteren Verlauf debattiert das Panel über einen neuen Gesetzentwurf der Justizministerin Stefanie Hubig. Dabei prallen staatliche Regulierungsansätze, wie die Speicherung von IP-Adressen, auf bürgerrechtliche Bedenken. Deutlich wird ein Narrativ, das sexualisierte Gewalt nicht nur als rechtliches, sondern primär als strukturelles Machtproblem rahmt. Männliche Täterschaft und gesellschaftliche Komplizenschaft werden dabei als grundlegende normative Herausforderungen adressiert.
### Zentrale Punkte
* **Justiz als Täterparadies**
Fernandes argumentiere, dass deutsche Ermittlungsbehörden digitale Gewalttaten oft wegen Geringfügigkeit einstellten und Empathie gegenüber den Betroffenen vermissen ließen.
* **Strafbarkeitslücken schließen**
Hubig betone, dass ein neuer Gesetzentwurf das Herstellen und das Verbreiten pornografischer Deepfakes künftig explizit als Straftatbestand definieren solle.
* **Defizite der Juristenausbildung**
Steinke kritisiere, dass Sexualstrafrecht im Studium fehle, weshalb angehende Richter:innen in der Praxis oft von tradierten Vorurteilen statt von Fachwissen geleitet würden.
* **Diskursive Instrumentalisierung**
Krone und Steinke bemängelten, dass Spitzenpolitiker das Thema diskursiv auf von Zuwanderern verübte Gewalt verengten und die Betroffenen dadurch instrumentalisierten.
### Einordnung
Das Format besticht durch die Kombination aus individueller Betroffenenperspektive und juristischer Strukturanalyse. Betroffene werden nicht als passive Opfer, sondern als politische Subjekte inszeniert. Erhellend ist die medienkritische Reflexion darüber, wie politische Akteure den Diskurs verschieben: Die rhetorische Strategie des Bundeskanzlers, das Thema auf Taten von Zugewanderten zu lenken, wird dekonstruiert und von Steinke als Versuch entlarvt, „ausgerechnet jetzt als Ausweg zu nutzen und das Thema so ein bisschen ja zu ändern oder zu verengen“. Kritisch bleibt jedoch, dass die staatliche Antwort primär über strafrechtliche Ausweitung und Überwachungstechnologien (IP-Speicherung) verhandelt wird. Diese sicherheitspolitische Lösungslogik wird zwar durch Steinke kurz problematisiert, bleibt als hegemoniales Deutungsmuster für den Gewaltschutz aber dominant.
**Hörempfehlung**: Empfehlenswert für alle, die verstehen wollen, wie digitale Gewalt strukturell verharmlost wird und welche juristischen sowie gesellschaftlichen Reformen derzeit debattiert werden.
### Sprecher:innen
* **Host** – Moderation der Sendung
* **Collien Fernandes** – Schauspielerin, Moderatorin und Betroffene von digitaler Gewalt
* **Theresia Krone** – Jurastudentin, Aktivistin und Betroffene von digitaler Gewalt
* **Stefanie Hubig** – Bundesjustizministerin
* **Ronen Steinke** – Jurist und leitender Redakteur der Süddeutschen Zeitung