Der Newsletter, verfasst von Wissenschaftler:innen des Praxis-Forschungsprojekts „Rechtskämpfe um Informationsfreiheit“ und FragDenStaat, schlägt Alarm: Ein Beschluss des Koalitionsausschusses vom Juli 2026 zielt auf eine grundlegende Umgestaltung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) ab und käme einer faktischen Abschaffung gleich.
Das Kernstück der Analyse ist die Entkernung des bisherigen, voraussetzungslosen "Jedermannsrechts". Künftig soll nur noch ein beschränkter Personenkreis Zugang zu Informationen erhalten. Der Plan sieht vor, das Recht auf "natürliche Personen" zu beschränken und ein "berechtigtes Interesse" zu verlangen. Diese doppelte Hürde würde nicht nur NGOs und Medienhäuser als Fragesteller:innen ausschließen, sondern den Staat auch aus der Begründungspflicht entlassen. Greenpeace Deutschland wird mit der Kritik zitiert, dies bedeute das Ende des IFG. Der voraussetzungslose Anspruch kehrt sich in eine Bringschuld der Antragstellenden um, wobei die Autoren auf die abschreckende Praxis in Bayern verweisen, wo ein ähnliches Modell bereits heute zu routinemäßigen Ablehnungen führt.
Verschärft wird diese Exklusivität durch eine angedachte Beschränkung auf Deutsche und EU-Bürger:innen – eine Diskriminierung von Drittstaatler:innen, die die Autor:innen als verfassungsrechtlich fragwürdigen Verstoß gegen den Gleichheitssatz einordnen. Journalist:innen würden zudem durch eine unklare Subsidiaritätsklausel vom IFG ausgeschlossen, obwohl der presserechtliche Auskunftsanspruch, wie das "Netzwerk Recherche" kritisiert, gerade keinen Zugang zu Originaldokumenten bietet.
Ein weiterer zentraler Kritikpunkt sind die Kosten. Durch die Anwendung des reinen Kostendeckungsprinzips sollen die Gebühren unbegrenzt steigen können. Die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Louisa Specht-Riemenschneider, wird mit der Warnung vor einer "undemokratischen Zwei-Klassen-Informationsfreiheit" zitiert. Das Recht auf Information würde zu einem Privileg für finanziell potente Einzelpersonen.
Als ideologisches Vehikel dieser Einschränkungen identifiziert der Text den "Bürokratierückbau"-Diskurs, der mit einer angeblichen Bedrohungslage verknüpft wird. Die Autor:innen argumentieren, dass das Schleifen demokratischer Kontrollmechanismen unter dem Deckmantel der "staatlichen Resilienz" das Gegenteil bewirkt und Prozesse demokratischer Involution verstärkt. Die geplanten pauschalen Bereichsausnahmen für kritische Infrastruktur oder Terrorismusbekämpfung seien unnötig, da das IFG bereits ausreichende Schutzmöglichkeiten biete – ein Beispiel für sicherheitsrelevante Probleme durch IFG-Anfragen sei nicht bekannt.
Einordnung
Der Text ist eine parteiische, aber argumentativ dicht belegte Streitschrift aus der liberalen Zivilgesellschaft. Unausgesprochen steht hinter ihm das normative Ideal einer mündigen, den Staat durch Transparenz disziplinierenden Bürgerschaft. Ausgeblendet bleibt die Prämisse der Koalition, dass Verwaltungseffizienz und der Schutz von Amtswalter:innen vor Anfeindungen legitime Güter sein könnten, die gegen Offenheit abgewogen werden müssen. Das Framing als "Staatsmisstrauen gegenüber der Bevölkerung" ist eine starke, aber diskutable Zuspitzung.
Die Relevanz des Beitrags ist enorm. Er übersetzt ein legislatives Detail in ein fundamentales demokratiepolitisches Alarmsignal. Lesenswert ist der Newsletter für alle, die verstehen wollen, wie sich das Verhältnis von Staat und Bürger:innen in Krisenzeiten leise, aber radikal verschieben kann – und wie eine Koalition ihren eigenen Vertrag mit kryptischer Sprache untergräbt. Wer sich für Demokratieabbau durch Verfahrenstechnik interessiert, findet hier eine Pflichtlektüre.