Die Episode widmet sich dem Strafverfahren gegen die sogenannten Ulm 5 – fünf Aktivist:innen, die im September 2025 in die Ulmer Niederlassung des israelischen Rüstungsunternehmens Elbit Systems eindrangen und dort Sachschaden verursacht haben sollen. Rechtsanwalt Benjamin Düsberg legt die juristische Strategie der Verteidigung dar und ordnet das Verfahren politisch ein. Die Aktion der Angeklagten wird dabei nicht als gewöhnliche Sachbeschädigung dargestellt, sondern als gezielter Eingriff in die Infrastruktur dessen, was als militärische Unterstützung eines Genozids in Gaza begriffen wird. Das Gespräch bettet den Fall in einen größeren Kontext ein: Deutschland als zweitgrößter Waffenlieferant Israels habe seine völkerrechtlichen Pflichten verletzt, während gleichzeitig die Justiz gegen Palästina-solidarische Aktivist:innen härter durchgreife als in anderen Bereichen. Als zentrale Prämisse zieht sich durch die gesamte Episode die Annahme, dass parlamentarische Politik und ordentliche Gerichte systematisch versagt hätten und direkte Aktionen gegen Rüstungsbetriebe daher eine legitimierte Form von Selbsthilfe darstellten.
Zentrale Punkte
- Sabotage als Notwehrargument Die Verteidigung argumentiere, die Sachbeschädigung sei durch Notwehr oder Notstand gerechtfertigt, da sie sich gegen einen gegenwärtigen Angriff – den Genozid in Gaza – gerichtet habe und mildere Mittel wie Demonstrationen oder Klagen gescheitert seien.
- Konstruktion politischer Gefangener Die Angeklagten würden durch den Einsatz von §129 StGB, überwachte Kommunikation, Einzelhaft und Isolationsbedingungen wie schwerstkriminelle Gefährder:innen behandelt, obwohl keine Flucht- oder Verdunklungsgefahr bestehe – ein Vorgehen, das historisch gegen linke Gruppen erprobt sei.
- Vorwurf der politisierten Justiz Die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart versuche, die antimilitaristische Aktion in einen antisemitischen Kontext umzudeuten, etwa durch die Anklage wegen des Slogans „From the River to the Sea“, was die Tat delegitimiere und härtere Ermittlungsmaßnahmen ermögliche.
- Deutschland als Beihilfe zum Genozid Mit Rüstungsexporten von rund 500 Millionen Euro bis September 2025 habe Deutschland die israelische Kriegsführung materiell ermöglicht – ein Verstoß gegen die Genozidkonvention, der individuelle Strafbarkeit für politisch Verantwortliche und Unternehmen begründe.
Einordnung
Das Gespräch liefert eine detaillierte Darstellung der Haftbedingungen und der juristischen Argumentationslinie der Verteidigung. Gerade in der Schilderung der konkreten Isolation – etwa dass ein Mandant 23 Stunden täglich in Einzelhaft sitze und monatelang um das Recht auf eigene Bücher kämpfen müsse – wird die Härte des staatlichen Zugriffs plastisch. Die völkerrechtliche Einbettung mit Verweis auf UN-Berichte und Zahlen zu Rüstungsexporten gibt der Darstellung eine faktische Grundlage, die über reine Meinungsäußerung hinausgeht. Allerdings bleibt das Format durchgängig im Modus des Advocacy-Journalismus. Kritische Nachfragen zur Verhältnismäßigkeit der Aktion oder zu den Grenzen des Notwehrparagraphen bei Sachbeschädigung mit Millionenschaden unterbleiben. Die Generalstaatsanwaltschaft wird pauschal als feindlich und parteiisch charakterisiert, ohne dass ihre Argumente im Einzelnen geprüft würden. Auch die theoretische Möglichkeit, dass Gerichte zu einer anderen rechtlichen Bewertung kommen könnten, wird nur als Ausdruck eines politischen Willens, nicht als mögliches Ergebnis einer unabhängigen Rechtsprüfung eingeordnet. Die Rahmung, dass alle rechtlichen Mittel erschöpft seien, wird als Tatsache gesetzt – eine Diskussion darüber, ob und wann ziviler Ungehorsam mit Sachbeschädigung juristisch als Notwehr durchgehen kann, findet nicht statt.
Die Episode ist erkennbar als solidarische Begleitung eines politischen Verfahrens konzipiert, nicht als journalistisch ausgewogene Analyse. Wer sich für linke Justizkritik, die Rechtsgeschichte des §129 StGB und die konkreten Haftbedingungen der Angeklagten interessiert, findet hier präzise Informationen aus erster Hand. Eine Einordnung der Gegenposition oder eine Diskussion von Risiken der Argumentation sucht man hingegen vergeblich.
Sprecher:innen
- Anuschka – Moderatorin bei 99 ZU EINS
- Benjamin Düsberg – Rechtsanwalt für Strafverteidigung aus Berlin, Verteidiger eines Angeklagten der Ulm 5