Der Newsletter von iRights.info beleuchtet den fundamentalen Unterschied zwischen der Webarchivierung in den USA und in Deutschland. Im Zentrum steht der Kontrast zwischen der frei zugänglichen „Wayback Machine“ des US-amerikanischen Internet Archive und dem Webarchiv der Deutschen Nationalbibliothek (DNB). Während die Wayback Machine rund um die Uhr Online-Zugriff auf hunderte Milliarden archivierte Webseiten bietet, ist der Großteil des deutschen Pendants nur in den Lesesälen in Frankfurt und Leipzig einsehbar. Die Ursache für diese Diskrepanz liegt im Urheberrecht. Das Internet Archive beruft sich auf das US-amerikanische „Fair-Use“-Prinzip, das die Nutzung urheberrechtlich geschützten Materials für Zwecke wie Forschung und Bildung erlaubt. Die deutsche Gesetzgebung ist hingegen weitaus restriktiver. Insbesondere die sogenannte „Terminalschranke“ im Urheberrechtsgesetz (§ 60e Abs. 4 UrhG) schreibt vor, dass der Zugriff auf die Bestände nur „in ihren Räumen“, also vor Ort, erfolgen darf. Ein digitaler Fernzugriff ist damit rechtlich ausgeschlossen. Zudem stellt bereits das massenhafte Sammeln von Webseiten („flächiges Harvesting“) deutsche Gedächtnisinstitutionen vor juristische Herausforderungen. Der Text schließt mit dem Verweis auf die wachsende Bedeutung von Webarchiven und zitiert den Rechtsprofessor Florent Thouvenin, wonach die Frage der Zugänglichmachung eine sei, die „könnte unter Umständen auch in Zukunft gelöst werden“. Damit wird ein aktiverer politischer und rechtlicher Diskurs zur Zukunft des digitalen Gedächtnisses gefordert. Länge des Newsletters: 9157 ## Einordnung Der Text argumentiert aus einer klaren Pro-Open-Access-Perspektive und rahmt die deutsche Regelung als hinderlich und veraltet, während das US-Modell als pragmatische Alternative erscheint. Die Perspektiven von Rechteinhaber:innen werden dabei kaum berücksichtigt. Die implizite Annahme ist, dass ein barrierefreier Zugang zu digitalen Archiven ein übergeordnetes öffentliches Gut darstellt, dem sich das Urheberrecht anpassen sollte. Damit fördert der Newsletter die Agenda von Organisationen, die für digitale Bürger:innenrechte und ein offenes kulturelles Erbe eintreten. Der Beitrag ist sehr lesenswert für alle, die die rechtlichen Hürden der digitalen Wissensbewahrung verstehen wollen. Er erklärt einen komplexen Sachverhalt verständlich und macht auf ein wichtiges Defizit in der deutschen digitalen Infrastruktur aufmerksam. Wer eine ausgewogene Darstellung sucht, die auch die Schutzinteressen von Urheber:innen stark gewichtet, findet hier eine klar positionierte Analyse.