Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion stellt eine Kleine Anfrage zum Bundesprogramm „Demokratie leben!“, das seit 2015 die Förderung von Projekten zur Demokratieförderung und Extremismusprävention regelt. Zentrale Fragen betreffen die parteipolitische Neutralität der Zuwendungsempfänger, die Einhaltung von Gleichstellungs- und Diversitätsvorgaben sowie die Transparenz der Förderentscheidungen und -ergebnisse. Besonders kritisch werden die Auswahlkriterien, die Unabhängigkeit der Wirkungskontrolle und die öffentliche Zugänglichkeit der Projektinformationen für die Wahlkreise 192 (Erfurt–Weimar–Weimarer Land II) und 189 (Eisenach–Wartburgkreis–Unstrut-Hainich-Kreis) betrachtet. Zudem wird nach der rechtlichen Grundlage der Förderung seit 2024 und möglichen personellen Verbindungen zwischen Fördergremien und geförderten Trägern gefragt. Die AfD moniert, dass für die aktuelle Förderperiode (ab 2025) noch keine veröffentlichten Abschlussberichte vorliegen, obwohl erste und zweite Förderphase bereits evaluiert wurden.
Einordnung
Möglicherweise dient die Anfrage dazu, die Glaubwürdigkeit des Programms zu untergraben, indem systematische Kontrolldefizite und Intransparenz suggeriert werden. Die AfD stellt gezielt Fragen zu Neutralitätsauflagen, Diversitätsvorgaben und personellen Überschneidungen zwischen Entscheidungs- und Umsetzungsebene – Themen, die sie regelmäßig als „ideologisch gefärbt“ oder „unverhältnismäßig“ kritisiert. Die Fokussierung auf Thüringen könnte mit regionaler Bedeutung der AfD oder spezifischen Vorbehalten gegen lokale Projektträger zusammenhängen. Ungewöhnlich ist der betonte Verweis auf den fehlenden Abschlussbericht der laufenden Förderphase, was Zweifel an der Wirksamkeit des Programms nährt. Fraglich blieb indes, ob die AfD tatsächlich an sachlicher Aufklärung interessiert ist oder ob der Antrag vornehmlich der politischen Delegitimierung der Demokratieförderung dient. Die Antwort der Bundesregierung steht noch aus.