Der Solo-Kommentar von Herbert Auringer entwickelt eine marxistische Kritik der bürgerlichen Grundwerte Freiheit und Gleichheit. Ausgangspunkt seien zwei Marx-Zitate, wonach diese Prinzipien im Geldsystem bereits verwirklicht seien – allerdings so, dass sie sich notwendig als Ungleichheit und Unfreiheit entpuppen müssten. Auringer verfolgt diese These anhand der französischen Menschenrechtserklärung von 1789 weiter: Bereits dort würden soziale Unterschiede im Namen des „gemeinen Nutzens" legitimiert. Die Rechtsordnung, so die Argumentation, schaffe jene Unterschiede (zwischen Inländern und Ausländern, Besitzenden und Arbeitenden, Geschlechtern) erst, die sie dann als vorgefundene behandele. Aktuelle Gleichbehandlungsgesetze werden als oberflächliche Korrekturen eines grundsätzlich widersprüchlichen Systems dargestellt.
Zentrale Punkte
- Freiheit und Gleichheit als Trugbild Marx zufolge seien Freiheit und Gleichheit im Warentausch bereits realisiert – wo alle als freie, gleiche Eigentümer aufträten. Doch diese Verwirklichung schlage in ihr Gegenteil um: Die Eigentumslosen müssten ihre Arbeitskraft verkaufen und würden abhängig von jenen, die fremde Arbeit kaufen und sich dadurch bereichern.
- Rechtsordnung als Herrschaftsinstrument Die Menschenrechte existierten praktisch nur als Bürgerrechte, gewährt vom jeweiligen Staat. Dieser unterscheide zwischen Inländern und Ausländern, Besitzenden und Arbeitenden – und stelle diese Unterschiede als sachlich begründet dar. Gleichbehandlungsgrundsätze dienten letztlich dazu, die Herrschaft als gerechtfertigt erscheinen zu lassen.
- Reformen als systemimmanente Kosmetik Antidiskriminierungsgesetze in der Arbeitswelt und geschlechtsspezifische Angleichungen (etwa beim Militär) seien bloße Anpassungen innerhalb des Systems. Sie änderten nichts daran, dass die Beteiligten in einem ökonomischen Machtverhältnis stünden, das systematisch Ungleichheit und Unfreiheit hervorbringe.
Einordnung
Der Kommentar entfaltet mit philosophischer Gründlichkeit einen zentralen marxistischen Gedanken: dass die formale Rechtsgleichheit materielle Ungleichheit nicht verhindert, sondern überhaupt erst in eine rechtlich geordnete Form bringt. Die Heranziehung der historischen Menschenrechtserklärung ist aufschlussreich – sie zeigt, dass die Legitimation sozialer Unterschiede von Beginn an im bürgerlichen Rechtsdenken angelegt war. Auringer arbeitet präzise heraus, wie der Staat durch die Unterscheidung zwischen Gleichem und Ungleichem jene Unterschiede erst produziert, die er dann als natürlich oder sachlich gegeben behandelt. Die Verbindung aktueller Beispiele (Zopfverbot beim Bundesheer, Wehrdienstdebatte) mit der grundsätzlichen Kritik gibt dem Text konkrete Ankerpunkte.
Die Argumentation bleibt allerdings komplett im inneren Zirkel der Marx-Exegese. Marx wird als unhinterfragte Autorität zitiert, nicht als Diskussionspartner, mit dessen Thesen man sich auseinandersetzen könnte. Gegenpositionen – etwa die liberale Auffassung, dass formale Gleichheit trotz materieller Ungleichheit einen eigenständigen Wert hat, oder die Erfahrung von Menschen, die dank Antidiskriminierungsgesetzen tatsächlich geschützt werden – kommen nicht vor. Die pauschale Einordnung aller Reformen als „Kosmetik" ist folgenreich: Wo es nur fundamentale Systemkritik oder wirkungslose Reform gibt, entfällt der Raum für konkrete Verbesserungen innerhalb bestehender Verhältnisse. Hier entsteht ein Widerspruch zur Veranstaltungsankündigung zu Beginn, die ja gerade zu solchen konkreten Kämpfen aufruft.
Hörempfehlung: Für Hörer:innen, die eine stringente marxistische Rechts- und Gesellschaftskritik schätzen, bietet der Kommentar eine kenntnisreiche und historisch fundierte Analyse. Hörwarnung: Die Episode präsentiert ihre Position als alternativlose Wahrheit und blendet systematisch aus, dass Antidiskriminierungsgesetze reale Schutzwirkungen entfalten – wer nach praktischen politischen Handlungsmöglichkeiten sucht, wird hier nicht fündig.
Sprecher:innen
- Herbert Auringer – Moderator und Kommentator des Podcasts „kein Kommentar"