Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion fragt nach systematischen Schutzlücken bei der Bekämpfung von grenzüberschreitender Kindesentführung, Zwangsverheiratung und weiblicher Genitalverstümmelung (FGM). Im Zentrum stehen das Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ) sowie die mangelnde Zusammenarbeit mit Nicht-HKÜ-Staaten, in die Mädchen und junge Frauen aus Deutschland verbracht werden. Laut Anfrage unterbleibt die Rückführung meist wegen fehlender bilateraler Abkommen, unzureichender Statistiken und unkoordinierter Behördenzuständigkeiten. Die AfD verweist auf alarmierende Fallzahlen, etwa 570 bekannte Zwangsheiraten pro Jahr, sowie auf minimale Verurteilungen nach FGM-Straftatbeständen trotz hoher Zahlen gefährdeter Mädchen.
Einordnung
Die AfD nutzt das Thema, um ein Versagen der Regierung bei gewaltgeprägten migrationsspezifischen Problemlagen zu konstruieren. Die ausgewählten Fallbeispiele – etwa die jährlichen Rückholungen nach Ferienreisen oder die Unterschlagung von FGM-Strafverfolgung – zielen darauf ab, ein Narrativ der strukturellen Ohnmacht und gezielten Unterlassung zu etablieren. Begriffe wie „systematisch unterschätzt“ und „politisch nicht konsequent bekämpft“ suggerieren gezielte Untätigkeit, obwohl etwa die Strafbarkeit von FGM bereits seit Jahren existiert. Mit den Fragen zu bilateralen Abkommen und Frühwarnsystemen werden konkrete Lösungsvorschläge formuliert, doch die Absicht, ein Ressentiment gegenüber migrationsgeprägten Bevölkerungsgruppen zu bedienen, schwingt durch die Zusammenstellung der Zielländer mit – insbesondere durch die Fokussierung auf arabische und türkische Familienumfelder. Die Kritik an fehlenden Statistiken und unzureichender Prävention könnte sachlich nachvollziehbar sein, doch die selektive Darstellung – bei Ausblendung etwa der Länder mit HKÜ-Beitritt – dient dazu, ein einseitiges Bild von „Staaten ohne Rechtsstaatlichkeit“ zu verstärken. Die Anfrage könnte auch als Vorwand dienen, um die Debatte um Mädchenrechte als migrationspolitisches Instrument zu nutzen.