Zusammenfassung
Die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN thematisiert die strukturelle Unterfinanzierung der Notfallversorgung in deutschen Krankenhäusern, die zu einer unnötig hohen stationären Aufnahmequote (Konversionsrate) führt. Als Hauptproblem benennt sie einen systemischen Fehlanreiz: Die Vergütung vollstationärer Leistungen übersteigt die ambulanter Notfallbehandlungen deutlich, was Krankenhäuser trotz medizinischer Notwendigkeit zur Aufnahme bewegt – selbst bei leichten Fällen. Die Grünen verweisen auf internationale Vergleiche (Konversionsraten von 20–30 % in anderen EU-Staaten vs. 41,7 % in Deutschland) und auf Daten der BARMER, die bei über 1,4 Mio. Rettungsdienstfällen 30 % unnötige Aufnahmen identifizierte. Die Rückverweisung des G-BA-Beschlusses vom 20.11.2025 durch das BMG wegen angeblicher Gefährdung der flächendeckenden Versorgung wird als Missverständnis interpretiert: Die Neuregelungen betreffen keine Erhöhung, sondern eine Konkretisierung der seit 2018 geltenden Mindeststandards. Gleichzeitig kritisieren die Grünen, dass zentrale Reformansätze der Bundesregierung – wie die Streichung der Leistungsgruppe Notfallmedizin im Krankenhausreformanpassungsgesetz oder die unangepassten Zuschläge nach § 136c SGBV – die Finanzierungslücke perpetuieren. Gefragt wird nach Konsequenzen des BMG-Schreibens, Gründen für die Streichung der Leistungsgruppe, zu erwartenden Auswirkungen neuer Personalvorgaben auf die Krankenhausbeteiligung an der Notfallversorgung sowie nach alternativen Instrumenten zur Vorhaltefinanzierung. Zudem thematisiert die Anfrage die fehlende Anpassung der Zuschläge an gestiegene Personalkosten, die Nicht-Aufnahme des Vorschlags zur Abrechnung vorstationärer Leistungen bei Rettungsdienst-Zuweisungen (§ 115a SGBV) und die Notwendigkeit einer eigenständigen Personalvergütung in Notaufnahmen. Weitere Fragen betreffen die Konversionsratenentwicklung differenziert nach Versorgungsstufen und Bundesländern sowie die Kosteneffizienz ambulanter Rettungsdienst-Zuweisungen im Vergleich zu Hausarzt-Einweisungen.
Einordnung
Die Anfrage zielt darauf ab, Lücken in der Regierungspolitik bloßzustellen und den strukturellen Finanzierungsmangel der Notfallversorgung als zentrales Hindernis für eine wirksame Reform zu markieren. Die Grünen konstruieren ein Narrativ der systematischen Priorisierung wirtschaftlicher Interessen der Krankenhausträger vor qualitativer Versorgung und verdeutlichen dies durch den Vorwurf, die Bundesregierung nutze administrative Vorwände (Rückverweis des G-BA-Beschlusses) zur Vermeidung echter Finanzierungsreformen. Die Fragen unterstellen der Regierung dabei ein scheinbares Engagement für Qualitätsstandards bei gleichzeitigem Desinteresse an deren Finanzierbarkeit. Die detaillierten Datenaufrufe – etwa zur Konversionsrate nach Versorgungsstufen oder zu den Auswirkungen der §136c-Zuschläge – dienen der Beweisführung für die These, dass nur eine kostendeckende Vorhaltevergütung und eine reformierte ambulante Abrechnung den „Exit-Block“ überwinden könnten. Dies unterstreicht die strategische Ausrichtung der Anfrage: Es geht weniger um sachliche Klärung als um die These eines politisch verantworteten Systemversagens, das durch gezielte Auslassungen (z. B. zu alternativen Finanzierungsmodellen) verschärft werde. Die Inhalte der Fragen deuten auf einen parlamentarischen Druck zur Vorlage konkreter, budgetwirksamer Lösungen im Rahmen der anstehenden Notfallreform hin.