Armin von Bogdandy entwirft mit der „Europäischen Gesellschaft“ ein Deutungsmodell, das EU-Recht dynamisch fortentwickeln soll, ohne auf formelle Vertragsänderungen angewiesen zu sein. Im Zentrum steht ein elitärer Interpretationsprozess: Jurist:innen und Gerichte, insbesondere der EuGH, sollen durch „einschätzungsverbundartige“ Auslegung die Werte aus Art. 2 EUV verwirklichen und damit die Integration vorantreiben. Von Bogdandy begreift Gesellschaft als Gegengewicht zu einem vermeintlich überhöhten Volkswillen und will Begriffe wie Bürgerschaft, Nation und Volk mittelfristig überwinden.

Der EuGH hat diese Idee in jüngsten Urteilen (RT France, LGBTQI gegen Ungarn) aufgegriffen und die „Europäische Gesellschaft“ zum Bezugspunkt direkter Anwendung von Art. 2 EUV gemacht – ein Schritt, den der Autor als symbolträchtig, aber unnötig wertet. Die Kritik setzt an drei Punkten an: Erstens sei das Projekt anti-demokratisch, weil es die Legitimität des Mehrheitswillens zugunsten einer selbsternannten Avantgarde aushebelt. Zweitens führe die richterliche Konkretisierung vager Werte zu einer Politisierung der Justiz und untergrabe langfristig deren Autorität. Drittens kreiere der Begriff eine neue Ausschlusslogik, die innerstaatliche Differenzen einebne, aber neue Grenzen zwischen EU und Außenwelt ziehe. Das Manifest erscheine in einer Zeit wachsender Integrationsskepsis und könne das Gegenteil bewirken: institutionelles Misstrauen und Demokratieabbau.

Einordnung

Der Text steht in einer kritischen Tradition der Verfassungsrechtswissenschaft, die vor richterlichem Aktivismus warnt. Die Perspektive der europäischen Integration als Gefahr für nationale Demokratie dominiert, während die Stimmen von Minderheiten, die auf supranationalen Schutz angewiesen sind, kaum vorkommen. Unausgesprochen bleibt die Annahme, demokratische Legitimität entspringe allein nationalstaatlichen Verfahren – eine Position, die der komplexen Mehrebenen-Demokratie der EU nicht gerecht wird. Die Analyse stärkt eher konservative bis souveränistische Positionen, auch wenn sie im Ton akademisch bleibt. Sie ignoriert die reale Blockade von Reformen und die Notwendigkeit, Grundrechte effektiv durchzusetzen. Lesenswert ist der Newsletter für alle, die eine pointierte Gegenrede zur Heidelberger EU-Theorie suchen. Eine Lesewarnung gilt für Leser:innen, die eine ausgewogene Abwägung von Integrationsdynamik und demokratischer Rückbindung erwarten. --- ENDE TEMPLATE ---