Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke fragt in einer Kleinen Anfrage nach detaillierten, zum Teil monatlich aufgeschlüsselten Statistiken zum Dublin-Verfahren im ersten Halbjahr 2026. Im Fokus stehen Dublin-Entscheidungen, Überstellungen, Selbsteintritte, die Situation in Griechenland als Zielland von Abschiebungen sowie der Umgang mit Kirchenasylen und die Umsetzung des neuen EU-Asylrechts seit Juni 2026. Die Anfrage thematisiert zudem die Unterbringungssituation anerkannter Geflüchteter in Griechenland, die hohe Zahl offener Verfahren für Schutzberechtigte aus Griechenland und die widersprüchliche Rechtsprechung zu Abschiebungen dorthin. Besonders kritisch werden die Praxis der pauschalen Ablehnung von Überstellungen durch Italien und Griechenland sowie der geringe Erkenntnisgewinn bei extrem aufwändigen Dublin-Verfahren hinterfragt.
Einordnung
Die Kleine Anfrage der Linken zielt darauf ab, die Widersprüche und Vollzugsdefizite der Dublin-III-Verordnung und ihrer Nachfolgerin, der Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung, sichtbar zu machen. Möglicherweise dient sie dem strategischen Narrativ von systematischen Rechtsbrüchen und humanitären Missständen innerhalb der EU-Asylpolitik. Die Fraktion könnte beabsichtigen, die Bundesregierung in Zugzwang zu bringen, insbesondere hinsichtlich der Kooperation mit Griechenland und der Umsetzung europäischer Vorgaben. Auffällig ist die Kombination aus datengetriebenen Forderungen („wie viele…?“) und politisch aufgeladenen Vorwürfen, etwa zur Blockadepolitik anderer Mitgliedstaaten oder zu rechtlichen Grauzonen bei Dublin-Bescheiden. Gleichzeitig offenbart die Anfrage auch sachliche Leerstellen: So wird zwar die hohe Arbeitsbelastung der Dublin-Bereiche im BAMF betont, doch mögliche strukturelle Ursachen – etwa die Komplexität der Verfahren oder die mangelnde Solidarität zwischen Mitgliedstaaten – bleiben undiskutiert. Stattdessen wird implizit die Frage aufgeworfen, ob die Dublin-Regeln unter den gegebenen Bedingungen überhaupt sinnvoll umsetzbar sind.