Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion fragt in einer Kleinen Anfrage nach Details zur geplanten unentgeltlichen Übertragung einer betriebsbereiten 84-MW-Gaskraftwerk-Anlage in Lubmin (Mecklenburg-Vorpommern) an den ukrainischen Staatskonzern Naftogaz. Die Anlage, die seit 2025 stillsteht, gehört mittelbar zum Bundesvermögen (über die SEFE, die vollständig in Bundesbesitz ist). Die Fragesteller verweisen auf Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit mit Haushaltsrecht, angesichts des BGH-Beschlusses zum Nord-Stream-Anschlag (10.12.2025), der mutmaßliche ukrainische Urheberschaft nahelegt. Die Anfrage zielt auf Eigentumsverhältnisse, Entscheidungsprozesse, vertragliche Absicherungen, Kostenverteilung (u. a. Folgekosten für den Hafen Lubmin) und mögliche Alternativnutzungen ab.
Einordnung
Die Anfrage verbindet energiewirtschaftliche Fragen mit politischen Vorwürfen: Die AfD wirft der Bundesregierung vor, mit der Übertragung an Naftogaz – trotz mutmaßlicher ukrainischer Verantwortung für den Nord-Stream-Anschlag – gegen Haushaltsgrundsätze (§ 65, § 7 BHO) und das Wirtschaftlichkeitsgebot zu verstoßen. Zentrales Framing ist die „Doppelnutzung“ der mutmaßlichen Sabotage: Einerseits der Angriff auf deutsche Infrastruktur, andererseits die wirtschaftliche Verwertung des Bundesvermögens durch den vermeintlichen Urheber. Strategisch dient die Anfrage dazu, Transparenzdefizite in einem als intransparent wahrgenommenen Prozess aufzudecken – etwa fehlende Ausschreibungen, unklare Zustimmungsvorbehalte des Bundes oder die Rolle der SEFE.
Hintergrund ist die Debatte um den Umgang mit stillgelegten Energieinfrastrukturen nach dem Gas-Lieferstopp aus Russland. Die AfD nutzt das Thema, um sowohl die Energiepolitik der Bundesregierung (Fokus auf Erneuerbare vs. Gas-KWK als Reserve) als auch deren Haltung zur Ukraine zu kritisieren. Die Konzentration auf Sicherheitsrisiken (z. B. Hafenfolgekosten) und rechtliche Lücken (z. B. End-Use-Monitoring) unterstreicht ein narratives Muster: Der Staat handle fahrlässig gegenüber eigenen Interessen zugunsten geopolitischer Prioritäten.