Zusammenfassung

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fragt nach den aktuellen Gleichstellungsdefiziten bei Frauen im Bundeskriminalamt (BKA) und der Bundespolizei. Trotz gesetzlicher Vorgaben des Bundesgleichstellungsgesetzes (umgesetzt bis Ende 2025) liegt der Frauenanteil in Führungspositionen beider Behörden weit unter den geforderten 47 Prozent. Beim BKA haben Frauen 30 Prozent der Führungspositionen in der Besoldungsgruppe A15/E15 und 27 Prozent in A16, bei der Bundespolizei sind es nur 14 Prozent (A15) bzw. 9 Prozent (A16). Die Anfrage zielt auf strukturelle Ursachen, bisherige Fördermaßnahmen und ihre Wirksamkeit, etwaige geschlechterspezifische Unterschiede in Bewerbungsverfahren oder Berufslaufbahnen sowie auf konkrete Planungen zur Steigerung des Frauenanteils. Zudem werden Daten zu Teilzeitmodellen, Homeoffice-Nutzung, Repräsentationslücken bei Frauen mit Einwanderungsgeschichte und besonderen Problemlagen bei polizeilichen Spezialkräften abgefragt.

Einordnung

Die Kleine Anfrage der Grünen Positioniert Gleichstellung als zentrales Thema für Sicherheitsbehörden – ein Bereich, der traditionell als männlich dominiert gilt. Mit detaillierten Fragen zu Frauenanteilen in Bewerbungsprozessen, Aufstiegsverfahren und Führungspositionen wird der Druck auf das Innenministerium erhöht, strukturelle Benachteiligungen zu benennen und zu beheben. Auffällig ist die enge Bezugnahme auf bestehende Berichte (z. B. Tätigkeitsbericht des Bundespolizeibeauftragten 2025/26) und offizielle Statistiken, was der Anfrage eine wissenschaftlich-analytische Grundlage verleiht. Möglicherweise zielt die Fraktion darauf ab, mögliche Versäumnisse der CDU/CSU-SPD-Regierung (die seit 2021 regiert) beim Erreichen der Gleichstellungsziele öffentlich zu machen. Die Breite der abgefragten Daten deutet zudem auf eine Strategie hin, Handlungsspielräume für politische Steuerung auszuloten – etwa durch gezielte Förderprogramme oder Anpassungen interner Auswahlverfahren.