Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion fragt die Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage nach möglichen doppelten Staatsangehörigkeiten bei Mitgliedern der Bundesregierung, parlamentarischen Staatssekretären sowie Führungskräften ab Besoldungsgruppe B 6 seit Beginn der 20. Wahlperiode. Im Zentrum steht die Sorge, dass Mehrfachstaatsangehörigkeiten strukturelle Sicherheitsrisiken durch mögliche Loyalitätskonflikte oder Einflussnahme fremder Staaten schaffen könnten. Als Belege führt die Anfrage internationale Vorbilder an, in denen Mehrstaatigkeit in sensiblen Bereichen eingeschränkt oder verboten ist, etwa in den USA, Australien, Österreich oder Japan. Die Fragen zielen auf Transparenz durch aggregierte Daten zu den Staatsangehörigkeiten, auf interne Sicherheitsrichtlinien des Auswärtigen Amts sowie auf mögliche Regelungen zur Prävention von Interessenkollisionen. Außerdem wird nach der Erhebungspraxis von Staatsangehörigkeiten bei Amtsantritt, nach Sicherheitsüberprüfungen und nach dienstrechtlichen Konsequenzen bei Nicht-Offenlegung gefragt.
Einordnung
Die Kleine Anfrage der AfD nutzt ein sicherheitspolitisches Framing, um das Thema Mehrfachstaatsangehörigkeiten in der Bundesregierung als potenzielle Bedrohung für nationale Souveränität und Loyalität zu rahmen. Dabei wird eine selektive Sachlichkeit eingesetzt: Einerseits werden tatsächlich existente Risiken wie mögliche fremdstaatliche Zugriffsrechte oder Loyalitätskonflikte thematisiert, andererseits werden internationale Systeme als vermeintliche Belege für die Notwendigkeit radikaler Sicherheitsmaßnahmen herangezogen – ohne jedoch auf deren unterschiedliche rechtliche und politische Kontexte einzugehen. Besonders auffällig ist die Betonung des Auswärtigen Amts als kritischem Bereich, was auf eine gezielte Themensetzung im Kontext aktueller geopolitischer Spannungen (z. B. Ukraine-Konflikt) hindeuten könnte. Die Frage nach standardisierter Erhebung und statistischer Auswertung von Mehrfachstaatsangehörigkeiten könnte darauf abzielen, Transparenzdefizite zu thematisieren, während gleichzeitig die Kritik an mangelnder gesetzlicher Offenlegungspflicht vorweg genommen wird. Die Anfrage konstruiert so ein Narrativ staatlicher Nachlässigkeit in Sicherheitsfragen, ohne dabei die tatsächliche Relevanz des Themas für die politische Leitungsebene substantiell zu belegen.