Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion richtet 30 präzise technische und rechtliche Fragen an die Bundesregierung zum geplanten Einsatz agentischer KI in der Verwaltung. Im Zentrum steht die Sorge, dass autonome KI-Systeme abseits bloß unterstützender Funktionen in komplexe Verwaltungsentscheidungen eingreifen – etwa durch eigenständige Aktenrecherche, Rechtsbewertung oder Bescheiderstellung. Besonders kritisch hinterfragt die Anfrage, inwieweit menschliche Kontrolle („Human in the Loop“) tatsächlich bleibt oder nur pro forma gelebt wird. Zudem verlangt sie Auskunft über Pilotprojekte, Budgets (u. a. 500.000 Euro für den Agentic AI Hub), Vergabepraxis zugunsten von Start-ups und KMU sowie über drohende Risiken bei Datenschutz, Haftung und Grundrechtseingriffen.
Einordnung
Dass AfD hier ein Konzept thematisiert, das technisch komplex und politisch umstritten ist, könnte Teil einer Strategie sein, Digitalisierungsprozesse pauschal als intransparent oder risikoreich zu brandmarken – selbst wenn die Fragen sachlich berechtigten Aufklärungsbedarf offenlegen. Die Ausführlichkeit der Fragen deutet auf ein Narrativ hin, das „KI im Staat“ mit mangelnder Kontrolle und undemokratischen Entscheidungsprozessen assoziiert. Ob ihre Kritik einer Überprüfung standhält, bleibt jedoch offen; auch in diesem Fall wird weniger der Sachverhalt infrage gestellt als vielmehr die Art seiner Darstellung.
Die Anfrage nutzt gezielt Fachbegriffe wie „Agentic AI“, „Human in the Loop“ und „Aktenmäßigkeit“ – Begriffe, die auch von Expert:innen zur Beschreibung von Governance-Problemen verwendet werden. Auffällig ist die Ausblendung eigener Positionen: Obwohl die AfD traditionell marktskeptisch argumentiert, betont sie hier die Notwendigkeit von Open-Source-Anforderungen gegenüber Anbieterabhängigkeiten. Kritisch ließe sich fragen, ob diese scheinbare Sachlichkeit nur der eigenen Agenda dient – etwa dem Vorwurf, die Regierung wolle „heimlich“ die Macht der Verwaltung automatisieren. Die Strategie scheint aber weniger in der Ablehnung selbst zu liegen, sondern in der Inszenierung von Transparenz als vorgelagertem Misstrauensvotum.