Zusammenfassung
Die Fachbereichsarbeit des Bundestags analysiert, ob der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung von Gebäuden (GModG-E) die EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 vollständig und fristgerecht umsetzt. Besonders kritisch werden die Regelungen zu fossilen Heizungen (u. a. „Biotreppe“) und das Fehlen verbindlicher nationaler Pläne (NBRP, Fahrplan) zum Ausstieg aus fossil befeuerten Heizkesseln bis 2040 betrachtet. Die EU-Richtlinie verfolgt das Ziel eines emissionsfreien Gebäudebestands bis 2050, was laut Bewertung vorliegender Dokumente durch das GModG-E – trotz teilweiser Umsetzung – möglicherweise gefährdet ist. Deutschland steht zudem bereits wegen verspäteter Vorlage des nationalen Gebäuderenovierungsplans (NBRP) in einem laufenden Vertragsverletzungsverfahren.
Einordnung
Die Analyse wirft europarechtliche Bedenken auf, da das GModG-E keine vollständige Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie erkennen lässt. Während Teile der Richtlinie (z. B. Mindestvorgaben für Nichtwohngebäude) umgesetzt wurden, fehlen zentrale Instrumente wie der nationale Fahrplan zum Heizungsausstieg oder verbindliche Sanierungsziele für Wohngebäude. Die geplante „Biotreppe“, die fossile Heizungen mit bis zu 40 % fossilen Energien im Jahr 2040 erlaubt, könnte mit der Planungspflicht kollidieren, einen vollständigen Ausstieg bis zu diesem Datum glaubwürdig zu gestalten. Ob ein Verstoß gegen Art. 288 Abs. 3 AEUV vorliegt, ließe sich erst nach finaler Verabschiedung des Gesetzes beurteilen. Die Arbeit deutet jedoch an, dass ein Vertragsverletzungsverfahren sowohl wegen formaler Nichtumsetzung als auch wegen inhaltlicher Unzulänglichkeiten möglich wäre.