Der Newsletter von Jakob Reckhenrich auf dem Blog "On Matters Constitutional" analysiert den juristischen Fall des Anthropologen Ghassan Hage, dem die Max-Planck-Gesellschaft (MPG) 2024 fristlos kündigte. Anlass für die Kündigung waren Posts Hages auf Twitter, in denen er den Terrorangriff der Hamas vom 7. Oktober 2023 im Kontext der israelischen Besatzungspolitik kritisierte – Äußerungen, die von der "Welt" als "israelhassend" und von der MPG als unvereinbar mit ihren Grundwerten eingestuft wurden. Reckhenrichs zentrale These ist, dass das erstinstanzliche Urteil des Arbeitsgerichts Halle, das die Kündigung für rechtmäßig erklärte, den arbeitsrechtlichen Tendenzschutz in einem folgenreichen Maße fehlinterpretiert und damit die Wissenschaftsfreiheit fundamental beschädigt.

Der Autor legt detailliert dar, wie die zuständige Kammer den heiklen Antisemitismusvorwurf geschickt umging. Statt zu prüfen, ob Hages Tweets antisemitisch sind, erklärte das Gericht das Existenzrecht Israels selbst zu einem geschützten Wert der MPG. In der Urteilsbegründung heißt es, die MPG stelle das Existenzrecht Israels nicht in Frage und "erlaubt dies auch niemand anderem in seinen Instituten". Aus Reckhenrichs Sicht wird damit die deutsche Staatsräson zu einer unausgesprochenen Maxime wissenschaftlicher Arbeit erhoben, die im Zivilrecht durchschlägt. Dies sei der Kern einer unzulässigen Ausweitung: Der Tendenzschutz, der wissenschaftliche Einrichtungen vor zu viel innerbetrieblicher Mitbestimmung bewahren soll, werde nun genutzt, um politische Loyalität von Forscher:innen einzufordern.

Ein zentraler Kritikpunkt des Newsletters ist die fehlerhafte juristische Analogie, die das Gericht vornimmt. Reckhenrich weist akribisch nach, dass die Hallenser Richter ganze Passagen aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg zur Kündigung eines Deutsche-Welle-Redakteurs wörtlich übernahmen und auf die Max-Planck-Gesellschaft umschrieben. So wurde aus der Berichterstattungspflicht der Deutschen Welle kurzerhand eine politische Rücksichtspflicht für die MPG-Forschung konstruiert. Diese Gleichsetzung verkennt, so der Autor, den fundamentalen Unterschied zwischen der grundgesetzlich geschützten Pressefreiheit, die eine redaktionelle Linie verlangt, und der Wissenschaftsfreiheit, die als "ernsthafter, planmäßiger Versuch zur Ermittlung der Wahrheit" per Definition auf Ergebnisoffenheit angewiesen ist.

Die Absurdität dieser Auslegung spitzt Reckhenrich weiter zu, indem er die mangelnde Abwägung der Wissenschaftsfreiheit Hages kritisiert. Das Gericht betrachte dessen Posts als rein private Meinungsäußerungen, ohne zu berücksichtigen, dass ein Großteil der heutigen Wissenschaftskommunikation in sozialen Netzwerken stattfindet. Indem die Richter:innen die Loyalitätspflicht nicht, wie rechtlich geboten, aus dem spezifischen Grundrecht der MPG – der Förderung der Wissenschaft – ableiten, stülpen sie der Institution eine politische Agenda über. Reckhenrich bringt es auf den Punkt: "Der Tendenzschutz wird ad absurdum geführt, wenn eine Institution im Namen der Wissenschaftsfreiheit die freie öffentliche Kommunikation der eigenen Forschung einschränkt."

Einordnung

Die Analyse von Jakob Reckhenrich ist eine präzise und überzeugende juristische Dekonstruktion, die ihre eigene Perspektive jedoch nicht vollständig offenlegt. Der Text ist eindeutig ein Plädoyer für die Position Hages und gegen das Urteil. Er fokussiert sich auf die argumentativen und methodischen Schwächen der gerichtlichen Begründung, blendet aber die substantielle politische Dimension des Falls nahezu aus. Die gesellschaftliche und schmerzhafte Debatte darüber, wo legitime Israelkritik endet und Antisemitismus beginnt, wird zwar erwähnt, aber nicht in ihrer Komplexität erfasst. Der Vorwurf, das Gericht habe die Antisemitismusprüfung umgangen, bleibt eine Behauptung, die nicht mit einer eigenen tiefgehenden Auseinandersetzung mit den inkriminierten Posts Hages unterfüttert wird.

Unausgesprochen steht hinter der Argumentation die normative Annahme, dass wissenschaftliche Freiheit ein nahezu absoluter Wert ist, der kaum durch andere gesellschaftliche Verantwortungen – wie den Schutz vor gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit in öffentlichen Debatten – beschränkt werden darf. Die Interessen derjenigen, die sich durch Hages Rhetorik verletzt oder bedroht fühlen könnten, oder die Sorge der MPG um ihre internationalen Kooperationen, werden als bloße "Reaktionen Dritter" abgetan. Damit fördert der Text implizit die Agenda eines grenzenlosen Wissenschaftsverständnisses und stärkt die Position von Forscher:innen, die mit polarisierenden politischen Äußerungen in Konflikt mit ihren Institutionen geraten. Für alle, die sich für Wissenschaftsfreiheit, Arbeitsrecht und die politische Aufladung des Israel-Palästina-Diskurses in Deutschland interessieren, ist dieser Newsletter dennoch aufgrund seiner scharfen Analyse der rechtlichen Fehlkonstruktion ein unverzichtbarer, wenn auch klar positionierter Beitrag.