Fünfzehn Jahre nach der Überweisung der Libyen-Situation durch den UN-Sicherheitsrat muss sich in Den Haag erstmals ein Verdächtiger verantworten: Khaled El Hishri, ehemaliger Offizier der Special Deterrence Force (SDF/RADA). Der Verfassungsblog widmet dieser Zäsur seinen wöchentlichen Newsletter und interviewt Allison West, Senior Legal Advisor beim European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), zu den Hintergründen. Die Anklageschrift gegen El Hishri umfasst 17 Fälle von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen – darunter Folter, Mord, Vergewaltigung, Versklavung und Verfolgung. Bemerkenswert: Die Anklage wirft ihm nicht nur Verantwortung als Vorgesetzter vor, sondern beschreibt ihn laut West als jemanden, der selbst Hand anlegte. Ein Opfer nannte ihn den „Todesengel“.

Im Zentrum steht das Mitiga-Gefängnis in Tripolis, das formal zum libyschen Haftsystem gehört, faktisch jedoch einer bewaffneten Gruppe mit eigenen wirtschaftlichen Interessen unterstand. Genau diese Verwischung von staatlicher und nichtstaatlicher Gewalt ist es, so das Interview, die den Fall so aufschlussreich macht. Denn das libysche Haftsystem sei zu einer regelrechten Industrie geworden, in der Menschen zur Ware würden – durch Erpressung, Zwangsarbeit und Lösegeldforderungen. Besonders betroffen: schwarze afrikanische Migrant:innen und Geflüchtete, die systematisch versklavt und ausgebeutet werden.

West und das ECCHR scheuen sich nicht, eine unangenehme Wahrheit auszusprechen: Europäische Migrationspolitik trug wesentlich dazu bei, genau jene Strukturen zu stabilisieren, die nun vor Gericht verhandelt werden. Die finanzielle, logistische und nachrichtendienstliche Unterstützung der sogenannten libyschen Küstenwache führte dazu, dass Menschen auf See abgefangen und in das Haftsystem zurückgebracht wurden. Das ECCHR argumentierte 2022 in einer Eingabe an den IStGH, dass diese Rückführungen den Straftatbestand der schweren Freiheitsberaubung erfüllen könnten – und damit auch europäische Akteur:innen eine Mitverantwortung trügen.

Der Kontrast zur Festnahme El Hishris in Deutschland könnte kaum schärfer sein: Italien hatte kurz zuvor einen anderen Verdächtigen, Osama Elmasry Njeem, zwar festgenommen, ihn jedoch entgegen internationaler Verpflichtungen wieder nach Libyen zurückgebracht. Das Interview zeigt eindrücklich, wie selektiv europäische Kooperationsbereitschaft mit dem IStGH ausfällt. Die juristische Dimension des Falles wird ergänzt durch eine dichte Wochenzusammenfassung, die unter anderem das Ende des Code Noir in Frankreich, Ungarns schwierigen Weg zur Demokratie nach Fidesz und die Debatte um den Verfassungsschutz in Deutschland behandelt.

Einordnung

Die Perspektive des Newsletters ist juristisch fundiert und menschenrechtlich engagiert, aber auch klar interessengeleitet. Allison West vertritt das ECCHR, eine Organisation, die selbst Verfahren vor internationalen Gerichten vorantreibt und strategische Prozessführung betreibt. Ihre Einschätzungen sind von juristischer Expertise wie von politischem Aktivismus geprägt. Das blendet Widersprüche nicht aus – etwa die Frage, ob der IStGH als Institution nicht selbst Teil eines selektiv-exkludierenden Völkerrechtsregimes ist – stellt sie aber auch nicht wirklich. Libysche Regierungsvertreter:innen oder Vertreter:innen der kritisierten europäischen Behörden kommen nicht zu Wort. Ebenso bleibt ausgeblendet, dass einige der Milizen, gegen die ermittelt wird, international anerkannte Regierungen stützen oder gestützt haben.

Politisch relevant ist dieser Newsletter auch über den Einzelfall hinaus: Er dokumentiert, wie europäische Migrationsabwehr menschenrechtliche Maßstäbe systematisch unterläuft und zeigt zugleich die begrenzte Reichweite internationaler Strafjustiz. Lesenswert ist die Ausgabe für alle, die sich mit Völkerstrafrecht, europäischer Migrationspolitik oder der politischen Ökonomie bewaffneter Konflikte befassen. Für eine rein tagesaktuelle Einordnung des IStGH-Verfahrens allein ist sie zu breit angelegt – gerade das macht ihren analytischen Wert aus.