Zusammenfassung

Die AfD-Fraktion wirft mit einer Kleinen Anfrage den Finger in die unionsrechtliche Wunde des deutschen Grunderwerbsteuerrechts. Auslöser ist ein EuGH-Urteil vom 4. Juni 2026 (C-837/24 „Nova Iberomoldes“), das nationale Steuerregeln bei gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen – z. B. Anteilsübertragungen oder Kapitalaufbringungen – für unionsrechtswidrig erklärt, wenn kein direkter Grundstückswechsel stattfindet. Die Fragesteller verweisen auf erhebliche Haushaltsrisiken für die Länder, deren Aufkommen zu über 98 Milliarden Euro jährlich beiträgt, während der Bund rechtlich für eine Gesetzesanpassung zuständig wäre. Die Anfrage stellt 16 präzise Fragen zu Prüfaufträgen, Bund-Länder-Konsultationen, Verfahrensstilllegungen und möglichen Steuerausfällen, um die Handlungsfähigkeit der Regierung in dieser komplexen Rechtslage zu hinterfragen.

Einordnung

Die Anfrage zielt weniger auf sachliche Aufklärung als auf die Dramatisierung eines vermeintlichen „Steuerchaosrisikos“. Die AfD konstruiert ein Narrativ fiskalischer Bedrohung der Länder – selbstverwaltete Steuerhoheit versus Bundespflicht – und suggeriert Versagen des Gesetzgebers, ohne konkrete Handlungsoptionen vorzuschlagen. Strategisch werden ausgewählte Detailfragen (z. B. zu § 1 GrEStG oder offenen Verfahren) mit makroökonomischen Daten (Aufkommen 2025) verknüpft, um Handlungsdruck zu konstruieren. Die demagogische Kernlinie („Länder zahlen, Bund entscheidet“) überdeckt jedoch, dass die unionsrechtliche Konformität tatsächlich strittig ist – etwa im anhängigen BFH-Verfahren II R 8/23. Offen bleibt, ob die AfD eine schnelle Grundgesetzänderung oder gar Abschaffung der Grunderwerbsteuer anstrebt; die Fragen betonen stattdessen implizit das Prinzip der Subsidiarität, um Bund und EU gegeneinander auszuspielen. Warum gerade jetzt? Vermutlich, um Steuerpolitik als Feld föderaler Konflikte zu instrumentalisieren – allerdings mit zutreffendem Hinweis auf potenzielle Rechtsunsicherheiten.