Zusammenfassung

Die AfD-Fraktion hinterfragt in einer 19 Fragen umfassenden Kleinen Anfrage die Einstufungspraxis des Bundesinnenministeriums (BMI) und des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) gegenüber Bundestags-, Europa- und Landtagsabgeordneten seit 2014. Konkreter Bezug ist die seit Mai 2025 bestehende, jedoch im Februar 2026 gerichtlich gestoppte Einstufung der AfD als „erwiesen rechtsextremistische Bestrebung“ sowie die Beobachtung einzelner AfD-Politiker wie Björn Höcke als „gesichert rechtsextrem“. Die Anfrage zielt darauf ab, die Anzahl beobachteter Abgeordneten aller Fraktionen in Bund, Ländern und EU-Parlament zu erfassen – aufgeschlüsselt nach „Verdachtsfall“, „gesichert extremistisch“ und Phänomenbereichen. Zudem wird nach der rechtlichen Grundlage solcher Beobachtungen gefragt.

Einordnung

Die Anfrage steht in einem strategischen Kontext: Die AfD nutzt hier ein klassisches Framing von „Verfolgung“ und „Doppelmoral“, indem sie systematisch die Beobachtung anderer Parteien durch den Verfassungsschutz abfragt. Möglicherweise könnte das Ziel darin bestehen, eine vermeintliche Einseitigkeit des Verfassungsschutzes zu konstruieren, um eigene Narrative zu stützen. Allerdings vernachlässigt die Anfrage bewusst, dass Beobachtungen auf nachweisbaren Erkenntnissen beruhen – ein zentrales Kriterium des Präventionsauftrags des Verfassungsschutzes. Die detaillierte Abfrage aller Parlamente aller Ebenen könnte darauf abzielen, den bürokratischen Aufwand zu erhöhen oder Transparenz einzufordern, die bereits über öffentliche Berichte und Jahresstatistiken des BfV besteht. Die Frage nach der gesetzlichen Grundlage erscheint hingegen sachlich plausibel, da sie demokratische Legitimität und rechtliche Einordnung einfordert.