Im Video setzt sich Tim Barghoorn (bekannt als Aktien mit Kopf) mit einem Bericht der Wochenzeitung Junge Freiheit auseinander, der die Namen von Richter:innen und Staatsanwält:innen veröffentlicht habe, die ein AfD-Verbotsverfahren fordern. Dabei kritisiert er ein Interview mit Angela Furmaniac vom RAF-Anwaltverein und ein Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF).

1. Unterstellung mangelnder Neutralität bei Verbotsbefürworter:innen

Barghoorn kritisiert, dass Befürworter:innen eines AfD-Verbots ihre Absicht angeblich offen eingestanden hätten. Es gehe ihnen nicht um ein neutrales Verfahren, sondern von Beginn an um das Verbot selbst. Es handele sich um einen reinen Bestätigungsfehler, da gezielt nach belastenden Indizien gesucht und Entlastendes ausgeklammert worden sei.

2. Kritik an der Methodik und dem Umfang des GFF-Gutachtens

Zu dem 1500 Seiten umfassenden Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) äußert Barghoorn Zweifel an der Aussagekraft. Er behauptet, dass der bloße Umfang von 1.500 Seiten und drei Millionen ausgewerteten Datensätzen kein inhaltlicher Beleg für die Verfassungswidrigkeit der Partei sei. Das Gutachten werde zudem als parteiisch und nicht neutral eingestuft, da Partnerorganisationen wie Campact oder Volksverpetzer involviert seien.

3. Infragestellung von Beispielen für Verfassungsverstöße

Die im Interview genannten Beispiele für verfassungswidrige Forderungen der AfD – wie Sonderklassen für Kinder von Geflüchteten oder Einschränkungen für bestimmte Gruppen in öffentlichen Einrichtungen – werden von Barghoorn als unzureichende Begründung für ein Parteiverbot abgetan. Er vergleicht diese politischen Vorstöße mit Regierungshandeln, bei dem Gesetze ebenfalls gelegentlich vom Bundesverfassungsgericht beanstandet würden, ohne dass sofort Parteiverbote gefordert würden.

4. Zweifel an der Unabhängigkeit von Justizangehörigen

Barghoorn greift die Berichterstattung der Jungen Freiheit auf und argumentiert, dass Richter:innen und Staatsanwält:innen, die einen offenen Brief für ein AfD-Verbot unterzeichnet haben, ihre richterliche Neutralität verletzten. Unter Berufung auf das Beamtenstatusgesetz stellt er infrage, ob genannte Personen in früheren oder künftigen Verfahren unvoreingenommen gehandelt hätten beziehungsweise handeln könnten, und fordert Konsequenzen wie Befangenheitsanträge.