Zusammenfassung
Die Fraktion der AfD richtet eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung und verlangt detaillierte Aufschlüsselungen der Fördergelder aus dem Programm „Demokratie leben!“ für alle thüringischen Landkreise seit 2020. Dabei geht es um die Frage, wie hoch die Mittel an Erst-, Zwischen- und Letztempfänger waren, die im Rahmen der „Partnerschaften für Demokratie“ an 23 politische Einheiten in Thüringen geflossen sind. Bisherige Antworten der Regierung auf eine ähnliche Anfrage (Drucksache 21/6260) blieben die konkreten Fördersummen schuldig. Die AfD begründet die Nachfrage mit der öffentlichen Finanzierung nicht staatlicher Akteure wie dem „Muslimischen Bildungswerk für Demokratie und Bildung e. V.“ und dessen Projekt gegen Antimuslimischen Rassismus und Antisemitismus.
Einordnung
Die Kleine Anfrage könnte als strategischer Versuch der AfD gewertet werden, die Transparenz über die Förderung zivilgesellschaftlicher Akteure gezielt zu hinterfragen – insbesondere solcher, die sich gegen Rassismus und Antisemitismus engagieren. Denkbar wäre, dass die Fraktion durch die detaillierten Nachfragen nach Einzelbeträgen eine Diskreditierung der geförderten Projekte als „verdeckte politische Beeinflussung“ anstrebt, während gleichzeitig die eigene Ablehnung pluralistischer Demokratieförderung verschleiert wird. Auffällig ist die Konzentration auf Thüringen, einem Bundesland mit traditionell starker zivilgesellschaftlicher Vernetzung gegen Rechtsextremismus. Möglicherweise dient die Anfrage auch dazu, die Legitimität staatlicher Antidiskriminierungsarbeit infrage zu stellen, ohne diese direkt anzusprechen. Die Forderung nach „maschinenlesbarer Form“ könnte darauf abzielen, die Daten aggregiert gegen NGOs zu verwenden.