Zusammenfassung
Die Fraktion der AfD richtet eine Nachfrage an die Bundesregierung zur Umsetzung der nationalen Anti-Hybrid-Regelung nach § 4k EStG, die über unionsrechtliche Mindestvorgaben hinausgeht („Gold Plating“). Die Anfrage thematisiert die Anwendung der Regelung seit 2020, insbesondere ihre Wirkung auf Einkommensteuerpflichtige mit einer niedrigeren Beteiligungsgrenze von 25 % statt der unionsrechtlich vorgesehenen 50 %. Die AfD fragt nach Fallzahlen, steuerlichen Auswirkungen, administrativem Aufwand für Steuerpflichtige und Finanzverwaltung sowie nach gerichtlichen Auseinandersetzungen. Zudem wird erkundet, ob die Regierung eine Rücknahme der nationalen Zusatzanforderungen prüft.
Einordnung
Die AfD setzt hier gezielt den Vorwurf des „Gold Platings“ ein – ein Narrativ, das übermäßige Regulierungskosten kritisiert, ohne die fiskalischen oder administrativen Gründe für die nationale Verschärfung von EU-Vorgaben zu bewerten. Die Fraktion nutzt eine scheinbar technisch-neutrale Steuerfrage, um europäische Harmonisierung als vermeidbare Bürokratiebelastung darzustellen. Unausgesprochen steht die Kritik an unionsrechtlicher Überregulierung im Raum, während die politischen Motive (z. B. Wettbewerbsneutralität im Steuerwettbewerb mit dem Ausland) ausgeklammert bleiben. Die Nachfrage baut auf einer vorherigen Antwort der Bundesregierung auf, die das „Gold Plating“ zwar bestätigt, aber nicht quantifiziert. Die AfD fordert nun detaillierte Daten, um den fiskalen und bürokratischen Aufwand dieser nationalen Zusatzregelung zu hinterfragen. Eine Antwort könnte aufzeigen, inwiefern die Regelung tatsächlich Mehreinnahmen sichert oder ob sie vorrangig Dokumentationspflichten verschärft.