Zusammenfassung

Die Fraktion der AfD richtet eine Folge-Kleine Anfrage an die Bundesregierung zur Weiterleitung von Bundeszuwendungen an öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Empfänger zwischen 2020 und 2026. Ausgangspunkt ist die Antwort auf eine vorherige AfD-Anfrage (Drucksache 21/4434, beantwortet mit Drucksache 21/4919), in der die Regierung die Beantwortung unter Berufung auf einen „unzumutbaren Arbeitsaufwand“ verweigert hatte. Die jetzige Anfrage präzisiert neun Punkte und fragt konkret nach maschinell auswertbaren Daten zu Zuwendungsempfängern, Weiterleitungen, Prüfmechanismen und Haushaltstiteln. Begründet wird die Nachfrage mit den Rechtsgrundlagen der Bundeshaushaltsordnung (§§ 23, 44 BHO) und den Verwaltungsvorschriften zur Weiterleitung von Mitteln.

Einordnung

Die AfD nutzt mit dieser Kleinen Anfrage eine Strategie der repetitiven Nachfragemethode („Follow-up“), um die zuvor als unzureichend empfundene Regierungserklärung zu delegitimieren. Der Vorwurf der Intransparenz zielt darauf ab, die Verwaltungspraxis der Bundesregierung als willkürlich oder lückenhaft darzustellen, ohne selbst konkrete Missstände zu benennen. Die Frage nach maschinell auswertbaren Daten könnte darauf abzielen, strukturelle Defizite der Dokumentationspflichten zu thematisieren – doch bleibt dies implizit.

Ungeachtet dessen knüpft die Anfrage thematisch an ein zentrales rechtspopulistisches Narrativ an: der angeblichen Bevorzugung zivilgesellschaftlicher Akteure durch staatliche Mittelvergabe, ohne dies empirisch zu belegen. Die Regierung könnte die Verweigerung formal mit Verweis auf Haushaltsrecht rechtfertigen; allerdings deutet die präzise Fragestellung auf ein strategisches Kalkül hin, das auf öffentliche Debatten über „Verflechtungen“ zwischen Staat und NGOs abzielt – ein klassisches Framing der AfD zum Thema „Systemnähe“. Ob es der Fraktion tatsächlich um Transparenz geht oder um die Konstruktion eines Narrativs „versteckter Machenschaften“, bleibt offen. Die Antwort der Bundesregierung steht noch aus.