Zusammenfassung
Die Fraktion der AfD beleuchtet in einer Kleinen Anfrage das Phänomen digitaler Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Deepfakes und thematisiert deren Rufschädigungspotenzial, etwa bei Identitätsmissbrauch oder sexualisierten Darstellungen. Die Anfrage verweist auf öffentlich bekannt gewordene Fälle und den geplanten Referentenentwurf der Justizministerin Stefanie Hubig zur Strafbarkeit von Deepfakes. Zentrale Fragen zielen auf die Datenlage zu solchen Delikten seit 2020, die Erfassung durch staatliche Stellen sowie die Wirksamkeit bestehender rechtlicher Instrumente – strafrechtlich wie zivilrechtlich. Zudem werden die Rolle des Digital Services Act, internationale Regelungen und die Kritik am Hubig-Entwurf thematisiert. Die AfD hinterfragt, ob die Bundesregierung über ausreichende empirische Grundlagen verfügt, um die geplanten Verschärfungen zu rechtfertigen, und fragt nach Vollzugsdefiziten sowie Schnittstellenproblemen zwischen KI-Regulierung und Strafverfolgung.
Einordnung
Die Anfrage der AfD folgt einem typischen Muster rechtspopulistischer Kleiner Anfragen: Sie inszeniert ein drängendes Problem – hier die vermeintliche Hilflosigkeit des Staates gegenüber digitaler Gewalt – und stellt gleichzeitig die Rechtfertigung geplanter Regulierung durch die Bundesregierung infrage. Auffällig ist die Betonung von Datenlücken als zentralem Argument gegen den Hubig-Entwurf, während gleichzeitig scheinbar sachliche Forderungen nach Transparenz und Statistiken erhoben werden. Dies könnte darauf abzielen, den Referentenentwurf als empirisch unbegründet darzustellen, ohne eigene Lösungsvorschläge zu unterbreiten. Die Anhäufung von Fragen zu internationalen Regelungen und Vollzugshürden deutet zudem auf ein Framing hin, das staatliche Handlungsfähigkeit generell infrage stellt – ein klassisches Narrativ rechtspopulistischer Politik. Methodisch fällt die selektive Quellenauswahl auf: Kritische Stimmen aus der Rechtswissenschaft oder Anwaltschaft werden zitiert, während Gegenpositionen ausgeblendet bleiben. Die Frage nach pornografischen Deepfakes (Frage 37) bedient zudem gezielt moralisch aufgeladene Debatten, ohne dass ein systematischer Zusammenhang zum eigentlichen Thema hergestellt würde.