Kleine Anfragen: 21/4184: Kleine Anfrage von Die Linke: Kündigung von Konten politischer Organisationen ("De-Banking") sowie Zahlungssouveränität in der europäischen Union (PDF)
Die Antwort der Bundesregierung steht noch aus.
Kleine Anfragen
## Kleine Anfrage Die Linke: Kündigung von Konten politischer Organisationen („De-Banking“) sowie Zahlungssouveränität in der europäischen Union (Drs. 21/4184) – 19.02.2026
Die Antwort der Bundesregierung steht noch aus.
**ZUSAMMENFASSUNG**
Die Fraktion Die Linke thematisiert in dieser Anfrage das sogenannte „De-Banking“, also die Kündigung von Bankkonten politischer Organisationen. Konkreter Anlass sind aktuelle Kontokündigungen zum Nachteil des Solidaritätsvereins Rote Hilfe e. V. durch deutsche Geldinstitute. Die Fragestellenden vermuten einen direkten Zusammenhang mit der Listung der sogenannten „Antifa Ost“ auf einer US-amerikanischen Terrorliste. In 25 Fragenkomplexen wird die Bundesregierung zum einen nach der möglichen Einflussnahme deutscher Sicherheitsbehörden wie dem Bundesamt für Verfassungsschutz oder der Financial Intelligence Unit auf private Banken befragt. Zum anderen adressiert die Anfrage das weitaus größere Feld der europäischen Zahlungssouveränität. Gefragt wird nach der strukturellen Abhängigkeit von US-amerikanischen Zahlungsdienstleistern und den Maßnahmen der Bundesregierung, die EU-Blocking-Verordnung im Finanzsektor durchzusetzen. Diese Verordnung soll europäische Akteure eigentlich vor der extraterritorialen Anwendung von Drittstaatensanktionen schützen. Zudem erkundigt sich die Fraktion nach dem potenziellen Aufbau unabhängiger öffentlicher Zahlungsinfrastrukturen, etwa durch einen digitalen Euro oder quelloffene Systeme wie den GNU-Taler.
**ANALYSE**
Die Linke verknüpft in dieser Anfrage geschickt ein spezifisches Problem aus ihrem eigenen politischen Milieu mit einer handfesten makroökonomischen Strukturdebatte. Die Kontokündigung der Roten Hilfe wird nicht nur als lokaler Repressionsschlag gerahmt, sondern als Symptom einer tiefgreifenden europäischen Abhängigkeit von globaler Finanzinfrastruktur und US-Sanktionsregimen. Dieses Narrativ ist strategisch klug gewählt, da es eine linke Beschwerde auf die Ebene grundlegender europäischer Souveränitätsfragen hebt.
Analytisch und demokratiepolitisch ist der Vorstoß hochrelevant. Die Anfrage beleuchtet den blinden Fleck einer neoliberal organisierten Finanzarchitektur, in der private, marktmächtige Konzerne faktisch darüber entscheiden, wer an der grundlegenden gesellschaftlichen Infrastruktur des Zahlungsverkehrs teilnehmen darf. Wenn Banken in vorauseilendem Gehorsam („Over-Compliance“) ausländisches Recht anwenden, um Geschäftsrisiken in den USA zu minimieren, untergräbt dies das europäische Recht. Gleichermaßen berechtigt ist das Hinterfragen der Rolle des Inlandsgeheimdienstes: Ob der Verfassungsschutz informell über Banken agiert, um politische Gruppen finanziell auszutrocknen, ist eine drängende Transparenzfrage.
Bewusst in den Hintergrund gerückt wird in diesem Framing allerdings, dass die Rote Hilfe auch in Deutschland seit Jahren von Sicherheitsbehörden beobachtet wird – die Kündigungen könnten also ebenso auf rein inländische Compliance-Entscheidungen der Banken zurückgehen. Dennoch bietet der Text einen deutlichen Erkenntnisgewinn. Er zwingt die Bundesregierung, sich zu dem offensichtlichen Vollzugsdefizit europäischer Schutzgesetze zu positionieren und den Konflikt zwischen hoheitlicher Politik und privatisierter Finanzinfrastruktur zu erklären.