Zusammenfassung

Die AfD-Fraktion fragt nach Bundesmitteln für Beratungsangebote in den Bereichen Familie, Migration und Integration, die im Zusammenhang mit dem Sechsfachmord in Stade stehen könnten. Im Zentrum stehen mögliche Interessenkonflikte einer Beraterin, die mit dem mutmaßlichen Täter familiär verbunden war und als Familien-/Migrationsberaterin für den Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e. V., tätig gewesen sein soll – ein Verein, der aus dem Programm „Demokratie leben!“ gefördert wird. Die Anfrage zielt auf Transparenz der Förderkriterien, Kontrollmechanismen und die Eignung bestehender Regelungen, um Befangenheiten zu verhindern. Zudem werden Gewalttaten gegen Mitarbeitende in Kinder- und Jugendhilfe seit 2020 thematisiert und mögliche Schutzmaßnahmen thematisiert.

Einordnung

Die quer durch 49 Fragen reichende Anfrage konstruiert einen kausalen Zusammenhang zwischen staatlicher Förderung und dem Einzeltatgeschehen in Stade, ohne diesen empirisch zu belegen. Möglicherweise nutzt die AfD das mediale Echo des Falls, um generell die Bundesförderung von Migrationsberatung als strukturell undurchsichtig darzustellen. Unbestrittene Dokumente, wie die Schwiegermutter-Verbindung zu einem SPD-Politiker oder die Mitgliedschaft der Beschuldigten im iaf e. V., werden als Beleg für ein pauschales „Netzwerkversagen“ inszeniert. Fragwürdig erscheint die Fokussierung auf „Neutralität“ bei Migrationsberatung, während gleichzeitig pauschalierte Vorwürfe von Befangenheit erhoben werden, ohne zwischen individueller Pflichtverletzung und Systemversagen zu unterscheiden. Die Anfrage könnte ein framing für eine politisch motivierte Delegitimierung geförderter Beratungsstrukturen sein. Auffällig ist zudem die repetitive Hinterfragung von „politischen Verflechtungen“ – ein Topos rechtspopulistischer Narrative, der hier gezielt auf die SPD zugespitzt wird. Eine sachliche Prüfung der Förderrichtlinien bliebe davon unbenommen, doch die Anfrage ist nicht frei von Deutungshoheit und Unterstellungen.