Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion fragt in einer Kleinen Anfrage nach den Kriterien für die Juryauswahl beim Deutschen Buchhandlungspreis 2025, der staatlich aus dem Bundeshaushalt finanziert wird, und thematisiert die Streichung dreier linker Buchhandlungen (u. a. aus Berlin und Bremen) von der Vorschlagsliste durch den BKM aufgrund „verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse“. Die Anfrage listet sieben prämierte Buchhandlungen auf, darunter wiederholte Preisträger wie die „Karl-Marx-Buchhandlung“, und hinterfragt deren demokratische Förderungswürdigkeit. Zudem werden mögliche weitere Bundes- oder Landesförderungen dieser Einrichtungen abgefragt sowie Rückforderungsmechanismen bei Verstößen gegen Teilnahmebedingungen.
Einordnung
Die AfD nutztafaßt die Kontroverse um den Buchhandlungspreis 2025 als Anlass, um pauschale Vorwürfe einer ideologischen Befangenheit staatlicher Kulturförderung zu konstruieren – insbesondere durch den BKM als CDU-geführtes Ressort. Die Fragestellungen suggerieren systematische Neutralitätsverstöße in der Jurorenauswahl, ohne konkrete Belege für eine konkrete politische Einflussnahme zu nennen. Die Fokussierung auf „linksradikale“ Strukturen bei gleichzeitiger Ausblendung möglicher rechter Überschneidungen (etwa der Preisträgerliste) oder die unkommentierte Nennung des BKM-Hintergrunds als konservativer Politiker könnte als strategische Polarisierung gelesen werden. Die Forderung nach Rückforderungen von Fördergeldern ignoriert dabei, dass die BHO solche Maßnahmen bereits bei nachgewiesenen Verstößen vorsieht – und stellt damit weniger ein Sachinteresse als eine politische Grundsatzkritik an staatlicher Kulturpolitik dar. Thematisch passt die Anfrage in den rechtspopulistischen Diskurs, der staatliche Förderungen als „Steuergeldverschwendung“ oder Instrument politischer Instrumentalisierung brandmarkt.