Zusammenfassung

Die Fraktion Die Linke fordert mit einer Kleinen Anfrage Daten zur Praxis der Arbeitszeitkontrollen in Deutschland ein. Im Zentrum stehen Personalausstattung, Kontrolldichte und Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) seit 2015 sowie im historischen Vergleich zu 2005. Kontext ist die Debatte über geplante Lockerungen des Achtstundentags durch die Bundesregierung. Die Anfrage fragt nach Personal in Vollzeitäquivalenten bei Landesaufsichtsbehörden, der Entwicklung kontrollierter Betriebe, der Anzahl durchgeführter Kontrollen und deren Verhältnis zur Gesamtzahl der Betriebe. Weiter werden Daten zu Arbeitsstättenbesichtigungen, angezeigten und verfolgten Verstößen, Hinweisen auf Verstöße, illegaler Sonn- und Feiertagsarbeit sowie erteilten Ausnahmen und verweigerten Auskünften erhoben. Ziel ist eine lückenlose Übersicht über die Durchsetzung des ArbZG in allen Bundesländern.

Einordnung

Die Anfrage zielt darauf ab, vor dem Hintergrund geplanter Arbeitszeitharmonisierung die Effektivität des bestehenden Vollzugs zu prüfen. Angesichts bundesweiter Debatten um Deregulierung könnte die Bundesregierung zu einer Aufwertung der Kontrollmechanismen gezwungen sein – oder aber die Daten als Beleg für vermeintliche „Überregulierung“ instrumentalisieren. Möglicherweise geht es der Linksfraktion auch um eine Demaskierung struktureller Unterbesetzung bei den Landesaufsichtsbehörden, die eine wirksame Kontrolle des ArbZG schon jetzt beeinträchtigen könnte. Die detaillierte Abfrage nach Jahren und Bundesländern unterstreicht den systematischen Ansatz, während die enge Verzahnung mit aktuellen Gesetzesplänen eine strategische Positionierung erkennen lässt: Der Schatten einer möglichen Deregulierung dient hier als Hebel, um den Blick auf den ohnehin prekären Status quo zu lenken. Zugleich wirft die Anfrage Grundsatzfragen nach der Fähigkeit des Staates auf, Arbeitsschutz in einer deregulierungsoffenen Ära tatsächlich durchzusetzen.

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