Im Podcast „Wecker am Wochenende“ von Tichys Einblick äußert sich der Rechtsanwalt Ulrich Vosgerau, selbst Teilnehmer des umstrittenen Treffens in Potsdam im Januar 2024, zu jüngsten Gerichtsentscheidungen gegen das Recherchenetzwerk Correktiv. Im Zentrum steht die Bewertung eines Berichts über angebliche „Deportationspläne“ durch das Landgericht Berlin II.
Correktiv verfolge eine „doppelgleisige Strategie“
Vosgerau behauptet, Correktiv habe seit Januar 2024 vor Gericht stets behauptet, die umstrittenen Aussagen seien „nur journalistische Wertungen“ und Meinungsäußerungen, während in der Öffentlichkeit der Eindruck einer bestätigten Tatsachenbehauptung erweckt worden sei: „Sie haben eben […] vor dem Landgericht Hamburg vorgetragen […] wir behaupten überhaupt keine Tatsachen und deswegen kann auch nichts verboten werden.“ Zugleich hätten die Autor:innen in der Öffentlichkeit suggeriert, Gerichte hätten ihre „Enthüllungen“ bestätigt.
Landgericht Berlin II bewerte zentrale Passagen als unwahr
Das Landgericht Berlin II habe in einer jüngsten Entscheidung gegenüber der Politikerin Gerrit Huy zentrale Aussagen des Berichts als unzulässige Tatsachenbehauptungen eingestuft. Vosgerau führt aus, das Gericht habe in drei Schritten argumentiert: Erstens handele es sich um falsche Tatsachenbehauptungen, zweitens fehle selbst als Meinungsäußerung der minimale Tatsachenkern, und drittens sei der Artikel vorsätzlich unvollständig, da entscheidende Distanzierungen Sellners vom Vortrag ausgelassen worden seien.
Verschwörungstheoretische Deutung als „Regierungsplan“
Vosgerau verbreitet die These, der Bericht könne Teil einer orchestrierten Aktion der damaligen Ampelregierung gewesen sein, um die Opposition zu diskreditieren und ein Parteiverbot zu erzwingen: „Dann scheint möglicherweise die Ampelregierung […] gesagt zu haben […] wir brauchen jetzt eine generelle Transformation.“ Er spekuliere über eine „Zersetzungsmaßnahme“ des Bundesamtes für Verfassungsschutz und frage, „woher Correktiv das überhaupt gewusst hat“.
Kritik an der „geläenkten Demokratie“ und Medienlandschaft
Es werde behauptet, Deutschland funktioniere als „gelänkte Demokratie“, in der der öffentlich-rechtliche Rundfunk Stimmungen mache und Oppositionelle systematisch verleumdet würden. Vosgerau behaupte, es habe sich um ein „fiktives Theaterstück“ gehandelt, das „wochenlang vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk verbreitet“ worden sei, ohne dass Journalist:innen „eine ganz einfache Gegenrecherche“ gemacht hätten.
Finanzielle Belastung durch Prozesse und Spendenaufruf
Die Verteidigung gegen den Bericht habe Vosgerau über 400.000 Euro gekostet, weshalb er zu einer GoFundMe-Kampagne aufrufe: „Bitte sich das mal anzusehen, wenn man irgendwas übrig haben kann.“ Er betone, dass solche Verfahren für die meisten Bürger:innen finanziell unmöglich seien, während Sender mit „Zwangsbeiträgen“ über „riesige Rechtsabteilungen“ verfügten.
Einordnung
Das Interview folgt einem klassischen Muster des alternativen Medien-Ökosystems: Es wird eine einseitige Siegerperspektive konstruiert, die komplexe gerichtliche Auseinandersetzungen – das Landgericht Hamburg hatte zuvor anders entschieden – zu einerHeldengeschichte vereinfacht, in der ein „kleiner Mann“ gegen eine verschworene Elite aus Regierung, Geheimdienst und „Staatsfunk“ obsiegt. Die journalistische Distanz fehlt vollständig: Der Interviewer stellt keine kritischen Nachfragen zu den weitreichenden Verschwörungstheorien über einen angeblichen „Staatsstreich“ oder die Behauptung, der Verfassungsschutz habe Informationen an „radikale Gruppen“ weitergegeben. Stattdessen werden diese Spekulationen als legitime politische Analyse präsentiert.
Besonders problematisch ist die rhetorische Strategie der Opferinszenierung, die mit einem Spendenaufruf verknüpft wird. Die Darstellung suggeriert eine existenzielle Bedrohung durch kritische Berichterstattung, die nur durch finanzielle Solidarität der Community abgewehrt werden könne. Dabei werden Gerichtsverfahren instrumentalisiert, um die eigene politische Agenda zu legitimieren. Das Fehlen jeglicher Gegenstimme – weder Correktiv, neutrale Rechtsexpert:innen noch die betroffenen Gerichte kommen zu Wort – macht das Format zu einem reinen Echokammer-Monolog, der kritische Reflexion verhindert und alternative Fakten durch Wiederholung naturalisiert. Die Behauptung einer „geläenkten Demokratie“ dient dabei als Selbstbestätigungsnarrativ, das jede widersprechende Information als Teil der angeblichen Manipulation delegitimiert.
Sehwarnung: Das Video dient primär der Selbstinszenierung eines Beteiligten und der Verbreitung unbelegter Verschwörungstheorien über staatliche Institutionen. Wer eine differenzierte juristische Analyse oder journalistisch ausgewogene Berichterstattung erwartet, wird enttäuscht.
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"summary": "Im Podcast „Wecker am Wochenende“ von Tichys Einblick äußert sich der Rechtsanwalt Ulrich Vosgerau, selbst Teilnehmer des umstrittenen Treffens in Potsdam im Januar 2024, zu jüngsten Gerichtsentscheidungen gegen das Recherchenetzwerk Correktiv. Im Zentrum steht die Bewertung eines Berichts über angebliche „Deportationspläne“ durch das Landgericht Berlin II.\n\n### Correktiv verfolge eine „doppelgleisige Strategie“\nVosgerau behauptet, Correktiv habe seit Januar 2024 vor Gericht stets behauptet, die umstrittenen Aussagen seien „nur journalistische Wertungen“ und Meinungsäußerungen, während in der Öffentlichkeit der Eindruck einer bestätigten Tatsachenbehauptung erweckt worden sei: „Sie haben eben […] vor dem Landgericht Hamburg vorgetragen […] wir behaupten überhaupt keine Tatsachen und deswegen kann auch nichts verboten werden.“ Zugleich hätten die Autor:innen in der Öffentlichkeit suggeriert, Gerichte hätten ihre „Enthüllungen“ bestätigt.\n\n### Landgericht Berlin II bewerte zentrale Passagen als unwahr\nDas Landgericht Berlin II habe in einer jüngsten Entscheidung gegenüber der Politikerin Gerrit Huy zentrale Aussagen des Berichts als unzulässige Tatsachenbehauptungen eingestuft. Vosgerau führt aus, das Gericht habe in drei Schritten argumentiert: Erstens handele es sich um falsche Tatsachenbehauptungen, zweitens fehle selbst als Meinungsäußerung der minimale Tatsachenkern, und drittens sei der Artikel vorsätzlich unvollständig, da entscheidende Distanzierungen Sellners vom Vortrag ausgelassen worden seien.\n\n### Verschwörungstheoretische Deutung als „Regierungsplan“\nVosgerau verbreitet die These, der Bericht könne Teil einer orchestrierten Aktion der damaligen Ampelregierung gewesen sein, um die Opposition zu diskreditieren und ein Parteiverbot zu erzwingen: „Dann scheint möglicherweise die Ampelregierung […] gesagt zu haben […] wir brauchen jetzt eine generelle Transformation.“ Er spekuliere über eine „Zersetzungsmaßnahme“ des Bundesamtes für Verfassungsschutz und frage, „woher Correktiv das überhaupt gewusst hat“.\n\n### Kritik an der „geläenkten Demokratie“ und Medienlandschaft\nEs werde behauptet, Deutschland funktioniere als „gelänkte Demokratie“, in der der öffentlich-rechtliche Rundfunk Stimmungen mache und Oppositionelle systematisch verleumdet würden. Vosgerau behaupte, es habe sich um ein „fiktives Theaterstück“ gehandelt, das „wochenlang vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk verbreitet“ worden sei, ohne dass Journalist:innen „eine ganz einfache Gegenrecherche“ gemacht hätten.\n\n### Finanzielle Belastung durch Prozesse und Spendenaufruf\nDie Verteidigung gegen den Bericht habe Vosgerau über 400.000 Euro gekostet, weshalb er zu einer GoFundMe-Kampagne aufrufe: „Bitte sich das mal anzusehen, wenn man irgendwas übrig haben kann.“ Er betone, dass solche Verfahren für die meisten Bürger:innen finanziell unmöglich seien, während Sender mit „Zwangsbeiträgen“ über „riesige Rechtsabteilungen“ verfügten.",
"teaser": "Ein Rechtsanwalt konstruiert im Tichys-Einblick-Podcast eine Siegererzählung gegen das Recherchenetzwerk Correktiv – und verbreitet dabei unbelegte Verschwörungstheorien über Regierung und Verfassungsschutz. Was als juristische Analyse daherkommt, entpuppt sich als einseitiger Monolog mit Spendenaufruf.",
"short_desc": "Tichys Einblick-Podcast mit Ulrich Vosgerau zum Correktiv-Bericht: Einseitige Darstellung gerichtlicher Entscheidungen und Verbreitung von Verschwörungstheorien ohne journalistische Distanz."
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