Ziemlich genau anderthalb Jahre nach dem wegweisenden Klima-Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) ziehen die Rechtsexpert:innen Marie-Claire Cordonier Segger, Tejas Rao und Markus Gehring Bilanz. Ihr Urteil fällt klar aus: Das einstimmige Gutachten vom Juli 2025 ist die „folgenreichste Feststellung zum Recht der nachhaltigen Entwicklung“ seit Jahrzehnten. Es definiere neu, was als legitimes juristisches Argument gilt, und erkläre die Verteidigung großer Emittenten, das Pariser Abkommen verdränge andere Pflichten, für unhaltbar.

Die Wirkung ist bereits konkret spürbar. Der IGH hat das 1,5°C-Ziel als verbindliches primäres Temperaturziel des Pariser Übereinkommens anerkannt. Das beenden, so die Expert:innen, eine lange Debatte und schaffe klare Maßstäbe. In rasantem Tempo berufen sich nationale Gerichte auf das Gutachten: In Kanada dient es als Stütze für neuartige Klima-Deliktsansprüche, in den Niederlanden verschärfte es den Sorgfaltsmaßstab für den Staat, und in Mexiko zog es das oberste Gericht heran, um die Beweislast in Umweltfragen umzukehren. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bettete seine Rechtsprechung zu Umweltverträglichkeitsprüfungen in diesen wachsenden, internationalen Konsens ein.

Doch dem rechtlichen Fortschritt steht massiver politischer Widerstand gegenüber, der das Gewicht des Gutachtens paradoxerweise unterstreiche. Bei der COP30 galt jeder Verweis als „dunkelrote Linie“. Eine neue UN-Resolution, initiiert vom Pazifikstaat Vanuatu, soll das Gutachten nun institutionell verankern. Der Plan, ein internationales Schadensregister nach dem Vorbild des Ukraine-Registers zu schaffen, scheiterte jedoch am Druck einer Koalition großer Exportländer fossiler Brennstoffe und der Trump-Administration. Dieses Zugeständnis beschreibt Vanuatus Klimabeauftragte als „erheblich“. Immerhin wurde ein Berichtsmechanismus etabliert, der die Umsetzung zum wiederkehrenden Tagesordnungspunkt macht.

Als dritte, parallele Entwicklung beschreiben die Expert:innen eine „Governance unterschiedlicher Geschwindigkeiten“. Die Konferenz von Santa Marta, ein Treffen von 57 Ländern außerhalb der formellen UN-Strukturen, zeigt, dass eine „Koalition der Willigen“ beim Ausstieg aus fossilen Brennstoffen voranschreitet, während große Emittenten wie die USA und China außen vor bleiben. Ob dies konstruktiver Pluralismus oder Fragmentierung ist, hänge davon ab, ob der Druck auf die Zögernden aufrechterhalten werden kann. Für die Interviewten liegt der wahre Effekt des IGH-Gutachtens genau in diesem „akkumulierten Druck“, der den rechtlichen Hintergrund für alle Akteure – von Richtern bis zu Investoren – schrittweise verändert. Sie zitieren den IGH, für den das Problem ein existenzielles sei, bei dessen Lösung das Recht eine wichtige, aber begrenzte Rolle spiele.

Einordnung

Der Text vermittelt die Perspektive hochspezialisierter, dem internationalen Klimarecht zutiefst verpflichteter Expert:innen. Ihre Darstellung ist eine überzeugende Chronik juristischer Fortschritte, blendet aber die Perspektive der blockierenden Staaten fast vollständig aus, außer um deren Widerstand als Beleg für die Wirksamkeit des Rechts umzudeuten. Die zentrale unausgesprochene Annahme ist ein lineares Fortschrittsmodell: Schrittweise rechtliche Verdichtung wird quasi naturwüchsig zu politischen Verhaltensänderungen führen. Diese Annahme ist historisch umstritten und Ausdruck eines spezifischen juristischen Berufsinteresses, das die Gestaltungsmacht des Rechts stark betont.

Das Narrativ von der „Koalition der Willigen“ und der „Governance unterschiedlicher Geschwindigkeiten“ ist im Kern ein exklusives Projekt westlich geprägter Staaten. Es fördert eine Agenda, die globale Probleme durch plurilaterale Clubs lösen will – was demokratisch legitimierte, aber schwerfälligere UN-Prozesse schwächen und Machtasymmetrien verfestigen kann. Die fehlende kritische Reflexion dieser Gefahr ist eine argumentative Schwäche.

Der Text ist lesenswert für alle, die eine detailreiche und fachlich versierte Innenansicht der aktuellen Dynamik im Klimavölkerrecht suchen. Er bietet eine nützliche, wenn auch unkritische Zusammenfassung von Präzedenzfällen. Leser:innen, die eine macht- und interessenpolitische Analyse der widerstreitenden Kräfte erwarten, werden hier nicht fündig und sollten den offensiven Optimismus der Autor:innen kritisch hinterfragen.