Zusammenfassung

Die Fraktion Die Linke fragt in 50 Punkten nach den Versäumnissen der Bundesregierung bei der Bekämpfung von Cum/Ex- und Cum/Cum-Steuerdelikten, die laut Schätzungen Schäden in Milliardenhöhe verursachen. Mit Stand Dezember 2024 befinden sich hunderte Verdachtsfälle in Bearbeitung – jedoch nur wenige wurden abgeschlossen. Die Aufklärungsgeschwindigkeit gilt als unzureichend, und die geschätzten Schadenssummen (bis zu 28 Mrd. Euro allein bei Cum/Cum) übersteigen die offiziellen Zahlen der Regierung bei Weitem. Die Anfrage deckt strukturelle Probleme auf: fehlende Transparenz, unklare Erfolgsmessung, mangelnde internationale Zusammenarbeit und die Unwirksamkeit des geplanten Zollfinanzgerechtigkeitsgesetzes (ZFG). Zudem werden konkrete Forderungen nach Reformen des Steuerrechts, Stärkung von Ermittlungsstrukturen und strengerer Regulierung von Banken und Sparkassen gestellt.

Einordnung

Die Kleine Anfrage der Linken zielt darauf ab, die Untätigkeit oder halbgaren Lösungen der Regierungskoalition CDU/CSU-SPD in Sachen Steuerkriminalität zu entlarven. Möglicherweise könnte hinter der Fragestellung eine politische Strategie stecken, die das Narrativ der „merkungenlosen Verteidigung von Banken- und Elitenprivilegien“ konstruiert und die Koalition als zahnlosen Tiger gegenüber organisierter Finanzkriminalität porträtiert. Die vielen Details zu Aufklärungslücken und geschätzten Milliardenschäden könnten ein Framing unterstreichen, das die Regierung als strukturell unfähig darstellt, Großkriminalität zu bekämpfen – nicht aus Unfähigkeit, sondern aus politischer Willfährigkeit gegenüber wirtschaftlichen Interessengruppen.

Die Fragen zur fehlenden Begriffsverwendung von „Steuerkriminalität“ im ZFG-Entwurf sowie zur mangelnden Bündelung von Ermittlungsbefugnissen könnten zudem die These stützen, dass hier bewusst auf symbolische Politik gesetzt wird: Ein Gesetz wird durchkommuniziert, das wenig Veränderung bringt, um Handlungsdruck zu simulieren, ohne Interessenkonflikte tatsächlich zu lösen. Die Kritik an der „One-in-one-out“-Regel im ZFG deutet darauf hin, dass selbst minimale Reformversuche durch Budgetkosmetik verwässert werden sollen. Gleichzeitig wird mit der Betonung internationaler Kooperationsnotwendigkeiten auch die Bundesregierung in die Pflicht genommen – allerdings ohne dass bisherige Versäumnisse in der Amtshilfe systematisch hinterfragt werden.

Der Erkenntnisgewinn der Anfrage liegt vor allem in der Offenlegung von Datenlücken und der Inkonsequenz der bisherigen Politik. Die gestellten Fragen (etwa zur Methodik der Schadensschätzung oder zur Effektivität des ZFG) zielen darauf ab, die Diskrepanz zwischen politischem Anspruch und Umsetzung zu dokumentieren. Ob die Antworten der Regierung diese Diskrepanzen eingestehen oder weiter verschleiern, bleibt abzuwarten – die Anfrage selbst ist jedoch ein starkes Instrument, um den Handlungsdruck aufrechtzuerhalten.