Zusammenfassung

Die Fraktion Die Linke hinterfragt in einer Kleinen Anfrage vom 21.07.2026 die seit Mai 2025 praktizierten Zurückweisungen von Asylsuchenden an deutschen Binnengrenzen, die auf einer umstrittenen Weisung des Bundesinnenministers Dobrindt (CDU) beruhen. Diese basiert auf § 18 Abs. 2 AsylG und zielt auf die Verweigerung der Einreise, wenn Schutzsuchende über EU-Staaten einreisen – trotz geltender Dublin-Verordnung, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für zuständig erklärt. Die Anfrage cuestioniert die Vereinbarkeit dieser Praxis mit EU-Recht, dokumentiert gerichtliche Urteile zur Rechtswidrigkeit sowie die fehlende rechtliche Begründung der Bundesregierung. Zudem wird die behauptete Notlage („Überlastung der Kommunen“) mit aktuellen Zahlen kontrastiert, die einen deutlichen Rückgang der Asylzahlen belegen. Die Linke stellt konkrete Daten zur Anzahl von Feststellungen unerlaubter Einreisen, Zurückweisungen und deren Effektivität sowie zur Behandlung von Asylgesuchen unter Frage.

Einordnung

Wahrscheinlich geht es der Linken darum, die Widersprüche zwischen der behaupteten „schweren Gefährdung der öffentlichen Ordnung“ (Art. 72 AEUV) und der tatsächlichen Migrationsentwicklung offenzulegen: Während Bundeskanzler Merz im April 2026 von „großen Teilen des Problems“ als gelöst sprach und Innenminister Dobrindt selbst eine 51-prozentige Reduktion illegaler Migration einräumte, hält die Regierung an einer unionsrechtlich fragwürdigen Praxis fest – möglicherweise, um Druck auf ein reformiertes EU-Asylsystem auszuüben, das sekundäre Migration eindämmen soll.

Die 24 Fragen zielen auf Transparenz: Sie fordern detaillierte Statistiken zu Zurückweisungen, Asylanträgen an Grenzen, EURODAC-Treffern und rechtlichen Grundlagen, um die behauptete Notlage zu überprüfen und die juristische Begründung der Regierung zu prüfen. Möglicherweise soll die Anfrage auch zeigen, dass die Zurückweisungen faktisch ineffektiv sind, da zurückgewiesene Personen später ohnehin einreisen. Die Linke nutzt hier gezielt juristische Argumente (EGMR-Urteile) und empirische Daten, um die Strategie der Regierung als rechtlich und politisch fragwürdig zu entlarven – insbesondere vor dem Hintergrund, dass die EU-Asylverfahrensverordnung 2024/1348 explizit klare Nachfragen zu Asylgesuchen verlangt, was die Praxis der Bundespolizei unterläuft.

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