Der geplante § 1 Abs. 7a BauGB-E soll die Planungsverfahren für Wohnraum schneller machen: In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt bekommt die Wohnbebauung ein „überragendes öffentliches Interesse“ und damit Vorrang vor anderen Belangen. Der Verfassungsblog-Beitrag kritisiert diese Vorrangregelung jedoch grundlegend: Sie betrifft nicht nur reine Wohngebiete, sondern auch Misch‑, Dorf‑ und Kerngebiete, in denen andere Nutzungsarten wie Gewerbe zulässig sind. Dadurch würden diese indirekt mit priorisiert – ein „Etikettenschwindel“ in der planerischen Abwägung.
Die Autor:innen warnen, dass die Norm kaum praktikabel ist. Eine differenzierte Gewichtung, die allein die Wohnnutzung privilegiert, ist in der Angebotsplanung nicht durchführbar, denn Eigentümer:innen können auch andere, in dem Baugebietstyp erlaubte Nutzungen realisieren. Die Begründung des Entwurfs gehe zwar davon aus, dass sich der Vorrang auf Wohnungen und nahe Versorgungsinfrastruktur beschränke, doch in der Praxis führe die Regelung dazu, dass sämtliche zulässigen Bauten profitieren. Damit werde der Wohnungsbau zum „trojanischen Pferd“, das andere Nutzungsarten in den Vorrang einschleuse und Belange des Natur‑ und Klimaschutzes weiter zurückdränge.
Der Beitrag sieht zudem einen Verstoß gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz gerechter planerischer Abwägung und gegen das möglicherweise für jedes Gesetz geltende klimarechtliche Verschlechterungsverbot. Die Novelle konterkariere die eigene, auch im Entwurf festgehaltene dreifache Innenentwicklung und schwäche die Klimaschutzziele des Gebäudesektors. Letztlich drängt sich der Eindruck auf, dass unter dem Deckmantel der Wohnraumoffensive Gewerbe- und Bürobauten ohne ausreichende Umweltprüfung möglich werden sollen.
Einordnung
Der Text stammt vom Verfassungsblog und ist eine sachkundige, aber klar umwelt- und verfassungsrechtlich motivierte Analyse. Die wirtschaftliche Dringlichkeit zusätzlicher Wohnungen, steigende Mieten und die soziale Dimension treten in den Hintergrund. Die Argumentation ist in sich schlüssig, blendet jedoch aus, dass Zielkonflikte zwischen schnellem Bauen und Naturschutz unvermeidbar sind. Der Vorwurf des „trojanischen Pferdes“ ist provokant und betont vor allem die Risiken für den Klimaschutz. Gleichzeitig fehlt eine Diskussion alternativer Wege, um dringend benötigten Wohnraum auch in angespannten Lagen zu schaffen. Die Norm könnte – wie bemerkt – symbolische Gesetzgebung bleiben oder in der Praxis an der gemeindlichen Planungshoheit scheitern. Für rechts‑ und umweltpolitisch Interessierte bietet der Beitrag eine scharfsinnige, wenngleich einseitige Perspektive. Leser:innen, die eine ausgewogenere Betrachtung der Wohnungsbaukrise suchen, sollten weitere Stimmen hinzuziehen.