Der Newsletter des Verfassungsblogs beleuchtet ein drängendes verfassungs- und datenschutzrechtliches Problem: Welche Folgen hätte eine Regierungsbeteiligung der AfD in einem Bundesland – etwa Sachsen-Anhalt – für den sensiblen polizeilichen Informationsverbund von Bund und Ländern? Ausgangspunkt ist die Ankündigung des AfD-Spitzenkandidaten Ulrich Siegmund, im Fall einer Machtübernahme pauschal „150 bis 200 Beamt*innenpositionen neu zu besetzen“, was der Autor als „evident verfassungswidrig“ einordnet, da es das Prinzip der Bestenauslese und das Lebenszeitbeamtentum verletze. Er zeichnet das Szenario eines schleichenden Umbaus der Polizeiführung, über Erlasse und Vorschriften gesteuert, bis hin zu einem diskriminierenden Umgang mit Personendaten und zur Aushöhlung der Zweckbindung.
Der Text legt offen, dass die geltende Rechtslage für einen solchen Systembruch nicht ausgelegt ist. Das Vertrauen in einen bundesweit homogenen Rechtsstaat gemäß Art. 28 GG sei die Grundlage des Datenaustauschs; die einfachgesetzlichen Schutzvorkehrungen griffen nur bei Einzelfällen, nicht bei generellen Zweifeln an der Rechtsstaatlichkeit einer ganzen Landespolizei. Zentral ist der Gedanke der „Datenverantwortung“ der übermittelnden Stelle: Sie darf nicht ignorieren, dass ihre Informationen in einen normativ rechtsfreien Raum abrutschen könnten. Der Autor zitiert ein Kernargument: „Das rechtsstaatlich fundierte Untermaßverbot verpflichtet den Staat dazu, grundrechtlich geschützte Rechtsgüter effektiv zu sichern.“ Daher sei es verfassungsrechtlich geboten, eine summarische Prüfung vorzunehmen, ob die Empfängerbehörde grundlegende Datenschutzstandards wahrt.
Besonders heikel ist die Beteiligung an gemeinsamen Verbundsystemen wie dem des Bundeskriminalamts. Ein Ausschluss eines Landes ist dort bislang nicht vorgesehen. Der Beitrag schlägt vor, als äußerste Notmaßnahme eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, um einzelne Behörden bei erwiesenen rechtsstaatlichen Defiziten temporär vom Zugriff auszuschließen. Dies müsse gerichtsförmig und strikt entpolitisiert erfolgen, um Missbrauch zu vermeiden. Die bestehenden Remonstrationspflichten der Beamt:innen werden als weitgehend wirkungslos eingestuft, da sie auf punktuelle Verstöße, nicht auf eine systematische Umsteuerung der Polizei zugeschnitten sind.
Der Autor plädiert dafür, das bislang Undenkbare zu denken und die Resilienz der Rechtsordnung durch einfachgesetzliche Anpassungen zu stärken. Das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats sei im Polizeirecht noch zu hoch – dabei habe das Bundesverfassungsgericht etwa das informationelle Trennungsprinzip zwischen Polizei und Verfassungsschutz zu Recht hochgehalten, während ein entsprechendes Trennungsgebot gegenüber einer nicht mehr rechtsstaatlich handelnden Landespolizei fehle.
Einordnung
Die Analyse überzeugt durch ihre verfassungsdogmatische Tiefe und ihren Blick auf eine reale, parteipolitisch vorbereitete Bedrohung. Sie macht klar, dass der Sicherheitsföderalismus auf einer Verwundbarkeit aufbaut: dem unausgesprochenen, nunmehr brüchigen Vertrauen in gesetzestreues Handeln aller Länderpolizeien. Ausgeblendet bleibt freilich die politische Durchsetzbarkeit der vorgeschlagenen Eingriffe, die im Bundesrat und im öffentlichen Diskurs kaum konsensfähig wären. Auch die faktische Abhängigkeit der Länder vom Datenaustausch und mögliche Vergeltungsreaktionen werden nur gestreift. Unausgesprochen schwingt das liberale Narrativ mit, dass rechtliche Hebel allein die Erosion demokratischer Normalität aufhalten können – eine Annahme, die in Ländern wie Ungarn oder Polen bereits widerlegt wurde. Der Text ist eine essenzielle Lektüre für Verfassungsjurist:innen, Innenpolitiker:innen und Sicherheitsbehörden, die verstehen wollen, an welchen Stellschrauben die wehrhafte Demokratie jetzt justiert werden müsste. Für ein allgemeines Publikum ist er teilweise voraussetzungsreich, aber gerade aufgrund seiner klaren Sprache und politischen Brisanz empfehlenswert.