Im Mittelpunkt des Gesprächs steht nicht nur ein historischer Kriminalfall, sondern auch die Frage, wie die Justiz mit sich widersprechenden Indizien, widerrufenen Aussagen und tiefen persönlichen Überzeugungen umgeht. Gerhard Strate, der Strafverteidiger von Monika Weimar, schildert den Verfahrensverlauf aus seiner Perspektive als Akteur, der von der Unschuld seiner Mandantin überzeugt ist. Dabei wird die gerichtliche Wahrheitsfindung als ein Prozess dargestellt, der stark von den persönlichen Haltungen der beteiligten Richter:innen und von grundlegenden Ermittlungsentscheidungen abhänge – etwa der frühen Festlegung, dass nur die Eltern als Täter:innen in Betracht kämen.
Zentrale Punkte
- Wechsel der Aussage als Makel Strate räume ein, dass Monika Weimars spätere „Nachtversion" ihre Glaubwürdigkeit schwer beschädigt habe. Er deute ihren anfänglichen Widerspruch als Schutzbehauptung, um den tatverdächtigen Ehemann nicht sofort der öffentlichen Diskussion auszusetzen.
- Die Überzeugung des Gerichts Stratas Kritik am dritten Prozess richte sich gegen die aus seiner Sicht früh feststehende Überzeugung des Vorsitzenden Richters von Monika Weimars Täterschaft. Das Gericht habe ein entlastendes Glaubwürdigkeitsgutachten zu Zeug:innen mit einer als unzureichend empfundenen Begründung abgelehnt.
- Neue Spur zu einem Sexualstraftäter Recherchen hätten ergeben, dass Raymond Elliott, der damalige Schwager, bereits vor der Tat in Hessen und auch später mehrfach wegen sexuellen Missbrauchs an Mädchen verurteilt wurde. Diese Erkenntnis hebelt laut Strate die zentrale Prämisse aus, dass nur die Eltern als Täter in Frage kämen.
Einordnung
Die Episode liefert einen dichten Einblick in die Perspektive eines Strafverteidigers, der über Jahrzehnte mit einem Fall ringt. Strate argumentiert detailreich und nachvollziehbar, warum er die Beweisführung des Gerichts für brüchig hält. Seine Schilderung der emotionalen Reaktion seiner Mandantin auf den Freispruch verleiht der Episode eine eindringliche, menschliche Dimension. Alexander Marguier hakt an kritischen Punkten wie dem Aussagenwechsel oder der windschutzscheibe nach und sorgt so für eine ausgewogene Gesprächsführung, die Stratas Thesen nicht ungeprüft stehen lässt.
Die Darstellung bleibt jedoch notwendigerweise die eines Prozessbeteiligten. Dass die feste Unschuldsüberzeugung des Anwalts für ihn zum handlungsleitenden Motiv wurde, wird offen benannt – die Grenzen dieser subjektiven Gewissheit als Erkenntnismittel werden aber nicht thematisiert. Die neuen Vorwürfe gegen Raymond Elliott sind schwerwiegend, ihre konkrete Verbindung zur Tatnacht bleibt jedoch vage. Zudem setzt die Argumentation voraus, dass ein durch die Gerichte rechtskräftig abgeschlossenes Verfahren durch nachträgliche Recherchen prinzipiell erschüttert werden kann – eine im Rechtsstaat angelegte, im konkreten Fall aber höchst voraussetzungsvolle Hoffnung. Strate selbst bringt diese Haltung auf den Punkt, wenn er sagt: „Ich bin einfach der festen Überzeugung, dass hier Unrecht passiert ist."
Hörempfehlung: Für Zuhörer:innen, die sich für die Anfälligkeit von Indizienprozessen und die langen Schatten justizieller Entscheidungen interessieren, bietet das Gespräch einen fesselnden Zugang.
Sprecher:innen
- Gerhard Strate – Strafverteidiger und ehemaliger Anwalt von Monika Weimar
- Alexander Marguier – Moderator, Cicero Podcast Gesellschaft